Rechtspanorama

Erste VfGH-Beschwerden drohen ins Leere zu gehen

Der Zugang zum VfGH ist beschränkt.Der Zugang zum VfGH ist beschränkt.
Der Zugang zum VfGH ist beschränkt.Der Zugang zum VfGH ist beschränkt.APA/GEORG HOCHMUTH
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Covid-19-Maßnahmen. Die am schnellsten möglichen Anfechtungen könnten an der eher eigenwilligen Judikatur des Höchstgerichts scheitern.

Wien. Sollte Sebastian Kurz doch Recht behalten? Der Bundeskanzler wurde viel kritisiert, weil er in einem ZiB-2-Interview mögliche Anfechtungen der Covid-19-Maßnahmen der Regierung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziemlich locker nahm: Bis zur Entscheidung des Höchstgerichts seien die verfügten Beschränkungen ohnehin nicht mehr in Kraft, meinte Kurz. Tatsächlich könnte eine etwas eigenwillige Judikatur des VfGH dazu führen, dass ausgerechnet die am schnellsten möglichen Anfechtungen ins Leere gehen. Es bleiben aber noch andere Wege zum Höchstgericht offen.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie greifen in diverse Grundrechte ein: von der persönlichen Freiheit über die Erwerbs- bis zur Religions- und Versammlungsfreiheit. Auf der anderen Seite steht die Verpflichtung des Staates, für die Gesundheit der Bevölkerung zu sorgen. Ob er sich auf das notwendige und zielführende Maß an Grundrechtseingriffen beschränkt hat, kann letztlich nur der VfGH entscheiden.

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