Gastkommentar

Schaut auch auf diese Kinder!

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SymbolbildDie Presse (Clemens Fabry)
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Warum die Behörden endlich auch ein Kontaktrecht für fremdbetreute Kinder gewährleisten müssen, die durch die Coronakrise und die laufende Berichterstattung ohnehin verängstigt sind.

Nach heftiger Kritik seitens der Opposition wurde per Erlass das Kontaktrecht von Scheidungskindern zum anderen Elternteil auch in Coronazeiten bald wieder als verbindlich erklärt. Allerdings wurde und wird es in vielen Fällen, wo es vorher schon Probleme bei der Umsetzung gab, weiterhin beharrlich und vehement verweigert. Dies zeigt sich deutlich an den derzeit vielen Anrufen von betroffenen Elternteilen, denen jeglicher Kontakt verwehrt wird.

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Die umgehend erfolgte Aussetzung der Fristen bei Gericht, auch im Familienrecht, hat die ohnehin seit langem bestehende, prekäre Situation um ein Vielfaches verschärft! Vom Justizministerium jedoch völlig ignoriert und vergessen sind die vielen durch die Jugendämter abgenommenen und -sei es auch nur in Krisenpflege zur Abklärung- fremduntergebrachten Kinder, welche ohnehin normalerweise schon unter den zeitlich sehr kurzen und restriktiven Kontakten der Kontaktrechtsregelungen seitens der zuständigen Jugendämter leiden. Diese bedauernswerten Kinder sind nun auf ungewisse Zeit von den ohnehin kurzen Kontakten zu ihren leiblichen Eltern und Familien gänzlich abgeschnitten. Sie werden dadurch noch mehr entfremdet und existenziell verunsichert!

Mehr dazu im aktuellen Podcast Corona Diaries

Margreth Tews ist auch zu Gast bei Anna Wallner in der aktuellen Folge der „Corona Diaries“. Dort erzählt die Mediatorin und Sozialberaterin ausführlich darüber, wie die fremdbetreuten Kinder auch von der Coronakrise betroffen sind und welche Folgen das Aussetzen des Fristenlaufs an den Familiengerichten hat.

Es ist daher dringend erforderlich, auch auf diese Kinder Bedacht zu nehmen, sie nicht zu vergessen und ebenso dringend einen Kontakt zu ihren leiblichen Eltern zu gewährleisten! Dies muss genauso praktikabel sein und von den zuständigen Behörden zum Wohle der massiv betroffenen Kinder unbedingt ermöglicht werden.

Eltern dieser schwerst betroffenen Kinder haben oft nicht die finanziellen Möglichkeiten und Ressourcen die Rechte und Bedürfnisse ihrer Kinder in einem langen Gerichtsverfahren gegen die Jugendwohlfahrt durchzusetzen.

Nicht jede Kindesabnahme erfolgte zu Recht

Denn, nicht jede Kindesabnahme erfolgte zu Recht und geht in eine dauerhafte Fremdunterbringung über. In sehr vielen dieser Fälle ist es noch nicht ausjudiziert, ob die Abnahme seitens der Behörde zu Recht erfolgte, da das Verfahren noch bei Gericht anhängig und nicht durch alle Instanzen abgeschlossen ist. Es ist also möglich, dass die betroffenen Kinder wieder zu den leiblichen Eltern rückgeführt werden müssen. Die Verfahren zur Abklärung allfälliger Gefährdungen werden derzeit aber durch den Notbetrieb der Justiz und das Fristenmoratorium auf unbestimmte Zeit verlängert.

Daher ist alleine schon deshalb ein stabiler, konsequenter und häufiger Kontakt zu Ihren Eltern für diese ohnehin schwerst verunsicherten und von Existenzängsten belasteten Kinder enorm wichtig. Wenn die zuständigen Behörden auch immer versichern, im Sinne des Kindeswohls nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten und zu handeln, dann sollten sie - als Fachleute, die das in der Ausbildung gelernt haben - die Situation aus Sicht der betroffenen Kinder sehen und sich in deren Ängste und Bedürfnisse hineinversetzen können.

Nur so wäre ein noch größerer Schaden abzuwenden, den man hinterher durch langandauernde Therapien mühsam zu beseitigen versucht!

Es muss jetzt auch ein Kontaktrecht für diese, durch die Krise und die laufende Berichterstattung ohnedies schon verängstigten Kinder gewährleistet sein und umgehend von den zuständigen Behörden hergestellt werden. An den finanziellen, personellen und technischen Möglichkeiten kann es nicht scheitern. Hier ist rasches Umdenken und Handeln, abseits der behördlichen Routine dringend angebracht, damit nicht wieder die Kinder in diesen schweren Zeiten auf der Strecke bleiben!

Margreth Tews ist eingetragene Mediatorin, Lebens- und Sozialberaterin, Konflikthelferin und Coach. Mehr unter: www.konflikthilfe.at

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