Lockerung

Hotels, Restaurants, Treffen: Diese Neuerungen bringt der Mai

Der Mundschutz in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt verpflichtend.
Der Mundschutz in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt verpflichtend.(c) APA/AFP/JOSEP LAGO
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Bei einer Pressekonferenz am Dienstag stellte die Regierung klar, was im Mai alles passieren wird - und worauf wir noch bis Ende des Monats warten müssen.

Die Regierung gab heute bei einer Pressekonferenz ihr weiteres Vorgehen zur Coronakrise bekannt. Die Ausgangsbeschränkungen fallen mit ersten Mai, Mitte des Monats dürfen Restaurants öffnen, Ende Mai folgen dann Hotels und Freizeiteinrichtungen. Bei den Lockerungen geht die Regierung in Zwei-Wochen-Schritten vor. Alles, was wir bisher wissen, im Überblick:

Was passiert ab 1. Mai?

Die Ausgangsbeschränkungen, die seit Mitte März gelten, fallen. Doch die Regierung setzt auf den Mindestabstand. Das heißt: Personen, die nicht in einem Haushalt leben, sollen einen Meter Abstand voneinander halten. Der Mundschutz in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt verpflichtend.

Versammlungen von bis zu zehn Personen "werden wir akzeptieren“, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). An Beerdigungen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen. Größere Versammlungen (zum Beispiel Demonstrationen) können gemäß eines neues Gesetzes untersagt oder eingeschränkt werden - etwa durch Abstandsregeln oder begrenzter Teilnehmerzahl. Ausgeschlossen als Kriterien sind dagegen die Stopp-Corona-App oder Auswahl nach Corona-Risikogruppen.

Was wir schon zuvor wussten: Masseure, Fußpfleger, Friseure und alle Geschäfte können wieder öffnen. Bisher musste man pro Kunde 20 Quadratmeter berechnen, nunmehr reichen zehn Quadratmeter pro Kunde. Auch die Wiener Spielplätze und zahlreiche Freiluft-Sportstätten sperren auf.

Die Maturanten kehren wieder in die Schulen zurück, ebenso die Abschlussklassen der berufsbildenden mittleren Schulen sowie Lehrlinge im letzten Berufsschuljahr.

Schon seit einer Woche stellt ein Erlass klar, dass Kindergärten (die auf Notbetrieb umgestellt wurden) alle Kinder betreuen müssen. Vorher galt dies nur unter bestimmten Umständen. Für einen Normalbetrieb gibt es noch keinen Fahrplan.

Was passiert ab 15. Mai?

Restaurants und auch Bars können wieder öffnen - sie dürfen ihre Öffnungszeiten zwischen 6 und 23 Uhr festlegen. Allerdings gibt es einige Bedingungen: Maximal vier Erwachsene dürfen an einem Tisch sitzen. Hinzu können noch Kinder kommen. Ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Gästegruppen ist einzuhalten. Das Personal muss Mundschutz tragen, die Gäste nicht. Sie sollen wenn möglich reservieren, um Warteschlangen zu vermeiden. Freie Sitzwahl wird es nicht geben, sondern eine Zuteilung von den Angestellten im Lokal. 

Am 18. Mai, beginnt der Unterricht für alle Sechs- bis 14-Jährigen wieder. An diesem Datum öffnen alle Volksschulen, Neuen Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Sonderschulen. Für die 700.000 Schüler soll es einen Schichtbetrieb geben.

Auch Outdoor-Tierkparks können wieder aufsperren, genauso wie Museen (allerdings nutzen nicht alle die Möglichkeit, was zu Unmut geführt hat). Des weiteren ermöglicht die Regierung Besuche in Gefängnissen. Außerdem werden öffentliche Gottesdienste wieder möglich sein.

Zudem wird für Gotteshäuser, Kaufhäuser und touristische Betriebe sowie Sehenswürdigkeiten eine 10-Quadratmeter-Regel gelten. Die pro Besucher vorgesehene Mindestfläche soll demnach nicht wie ursprünglich bei 20, sondern bei 10 Quadratmetern liegen. 

Was passiert ab 29. Mai?

Hotels sollen ab 29. Mai wieder öffnen können. Das gab Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag bekannt. Welche Regelungen hier gelten werden - und ab wann ausländische Gäste empfangen werden - ist noch völlig unklar. Was wir dagegen wissen: Zugleich mit den Hotels dürfen auch Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen wieder öffnen - nach jetzigem Stand auch die Schwimmbäder, wie Anschober erklärte. Hier werde noch evaluiert und an einem Konzept gearbeitet. Die Wiener Bäder kündigten bereits einen Saisonstart (inklusive mehrere Maßnahmen) am 29. Mai an.

Was schon feststeht: Auch die Älteren gehen nun zurück in die Schule - für 300.000 Schüler in AHS-Oberstufen, BHS und Polytechnischen Schulen beginnt der Unterricht wieder.

Was auch im Sommer nicht erlaubt sein wird

Großveranstaltungen wie Stadtfeste oder Musikfestivals, bei denen viele Menschen stehend auf engem Raum zusammenkommen sind bis 31. August verboten.

Bei den Festspielen in Salzburg und Bregenz soll es spätestens Ende Mai eine Entscheidung geben. Auch Kinos und Theater hoffen noch auf mehr Klarheit.

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