Handel

Erste Lockerung beim Zutritt zu Geschäften

Große Einkaufszentren zählen zu jenen, die sich durch die Flächenbeschränkungen benachteiligt sehen.
Große Einkaufszentren zählen zu jenen, die sich durch die Flächenbeschränkungen benachteiligt sehen. Clemens Fabry/Die Presse
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In Österreich dürfen mehr Kunden in die Geschäfte, ein Urteil aus Bayern bestärkt die Kritik an den Flächenbeschränkungen.

Wien. Für die Handelsbetriebe soll es erste Erleichterungen bei den Zutrittsregeln geben. Anstelle der bisherigen Regelung, dass sich höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten darf, wird künftig ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt sein, kündigte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Dienstag an.

Beim Handelsverband zeigt man sich erleichtert – das Wirtschaftsministerium folge damit dessen ursprünglicher Empfehlung.
Die Regelung betrifft vorerst Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte unabhängig von ihrer Größe – also jene Handelsbetriebe, die seit 14. April wieder geöffnet sind.

Umstrittene Flächenregelung

Vertreter des Handels hatten zuletzt an die Regierung appelliert, die Zugangsbeschränkung zu den Geschäften zu lockern, da die Betriebe sonst nicht überlebensfähig seien. „Die 20-Quadratmeter-Regelung pro Kunde wird kein Händler, Dienstleister oder Gastronom auf Dauer durchhalten. Sie würde das Aus für viele Unternehmen und deren Arbeitsplätze bedeuten. Es zählt jeder Tag, mit dem dieser Kennwert deutlich reduziert wird“, sagte etwa Christoph Andexlinger, Centermanager der SES Spar European Shopping Centers, der APA.

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