Konsumentenschutz

Beschwerden gegen AUA und Lauda häufen sich

Airlines müssen stornierte Flugtickets rückerstatten. Der VKIhilft beim Durchsetzen der Ansprüche.

Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) gehen vermehrt Beschwerden ein, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie stornierte Flugtickets nicht rückerstattet werden, sondern Kunden nur Ersatzleistungen wie Gutscheine oder Umbuchungen angeboten bekommen. Der VKI startete deshalb am Mittwoch eine Hilfsaktion, um beim Durchsetzen der Ansprüche zu helfen.

"Der VKI unterstützt ab sofort Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bezüglich der Rückzahlung des Ticketpreises bei den Fluggesellschaften Austrian Airlines (AUA) und Laudamotion", teilte die Verbraucherschutzorganisation am Mittwoch mit. Betroffene können sich unter www.verbraucherrecht.at/flugstorno2020 beim VKI melden. Die Aktion ist vorerst bis 31. Mai 2020 befristet.

Grundsätzlich sei die Rechtslage klar, so der VKI: Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum müssen nicht akzeptiert werden.

AUA und Laudamotion haben Mitte März den Linienflugbetrieb eingestellt. "In derartigen Fällen entfällt die Zahlungsverpflichtung der betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten. Sie haben das Recht, für stornierte Flüge den vollen Ticketpreis zurückzubekommen und müssen daher weder einen Gutschein akzeptieren, noch einer Umbuchung des Fluges zustimmen", erklärte der VKI.

Hotline überlastet

In der Praxis werden von den Fluglinien aber oftmals nur Gutscheine oder eine Umbuchung des Flugtickets angeboten, kritisieren die Verbraucherschützer. Auf eine Anfrage einer Konsumentin habe die AUA etwa geantwortet: "Ihre Tickets, [...], können nun bis 31. August 2020 ruhend gestellt werden. Der aktuelle Ticketwert bleibt dabei bestehen. Bis zu diesem Datum haben Sie Zeit, ein neues Abflugdatum bekannt zu geben. Die neue Reise muss bis 31. Dezember 2020 gestartet werden, auch die Destination kann im Rahmen dieser Kulanzregelung gebührenfrei geändert werden."

Bei Laudamotion werde nach Schilderungen von Betroffenen zwar die Rückerstattung des stornierten Fluges angeboten. "Folgen sie dann den Anweisungen auf der Homepage, werden sie im Kreis geführt und landen schließlich bei der Telefonhotline, die aufgrund der Vielzahl an Anfragen total überlastet ist", heißt es vom VKI.

"Es steht betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten natürlich frei, einen Gutschein oder eine Umbuchung des Fluges zu akzeptieren", sagte VKI-Expertin Ulrike Wolf. "Bestehen Kunden allerdings auf die Rückerstattung des Ticketpreises, sind Fluglinien nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung dazu verpflichtet, binnen 7 Tagen den vollständigen Ticketpreis zurückzuzahlen. Die derzeitige Vorgehensweise der genannten Fluglinien ist folglich inakzeptabel."

(APA)

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