TV-Notiz

Kogler im „Report“:  Von der Grundsätzlichkeit der Ausnahmen

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Ganz logisch findet die neuen Regelungen für Treffen und Restaurantbesuche auch Vizekanzler Werner Kogler nicht. Er sei aber nicht „der Detailminister für alles und jeden.“

Wie kamen die neuen Regelungen, die die Regierung gestern für Treffen verkündet hat, zustande? Logik ist jedenfalls nicht das richtige Werkzeug, um sie zu verstehen: Im Freien darf man ab Mai bis zu zehn Menschen treffen, man muss aber einen Meter Abstand halten. Im Restaurant dürfen bis zu vier Erwachsene und eine ungenannte Zahl von Kindern an einem Tisch sitzen. Bei sechs Kindern ergibt das auch zehn, aber der Abstand wird in einem Lokal wohl keinen Babyelefanten betragen. Warum ist hier also erlaubt, was andernorts verboten ist? „Das ist eine klassische Ausnahmeregelung, da gebe ich Ihnen Recht“, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) im ORF“-Report“ am Dienstagabend zu Susanne Schnabl, der diese Ungereimtheit auffiel. „Ansonsten gilt aber grundsätzlich der Ein-Meter-Abstand.“ Nur eben dort nicht, wo er nicht gilt.

Kogler tat sich schwer, schlüssig zu erklären, wieso das nun so sei. Er versuchte es mit: Man könne die Restaurantbesucher zurückverfolgen und die Kinder würden ja zu den Haushalten gehören. Gilt das nicht auch bei Treffen im Freien? Vielleicht liegt der Grund für die Ausnahme ganz woanders: „Wir waren viel erfolgreicher als wir geglaubt haben - als ich jedenfalls“, sagte der Grünen-Politiker. Das klingt ein wenig nach: Wir waren so brav, jetzt dürfen wir uns das erlauben. Wer Zuhause bleibt, darf auch mal ausgehen.

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