Kündigung/Betriebsrat

Wie die Anfechtung einer Kündigung misslingen kann - und welche Rolle der Betriebsrat dabei spielte

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Ein Mann wurde gekündigt. Der Betriebsrat widersprach der Kündigung. Bei Gericht focht er sie aber nicht an, weil der Gekündigte kein Gewerkschaftsmitglied war.

Ein Mann wurde von seinem Dienstgeber, einem Betrieb der Post AG, gekündigt, nachdem er schon zuvor vom Dienst freigestellt worden war und auch keinen Zutritt mehr zu seinem Arbeitsplatz hatte. An dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde, teilte die Post ihm mit, dass der Betriebsrat seiner Kündigung widersprochen habe und er sich an diesen wenden könne.

Der Kläger wollte seine Kündigung auch selbst anfechten. Er wusste nämlich nicht, dass bei einem Widerspruch des Betriebsrats nur dieser das Recht hat, die Kündigung anzufechten. Er versuchte mehrfach, die Vorsitzende des Betriebsrats zu erreichen, denn er hätte gerne die Gründe für seine Kündigung erfahren. Doch das gelang ihm nicht. Die Vorsitzende rief ihn nie zurück. Deshalb gab er schließlich seinem Anwalt den Auftrag, seine Kündigung bei Gericht anzufechten.

Betriebsrat blieb untätig

Der Anwalt nahm erst während des Verfahrens mit der Betriebsratsvorsitzenden Kontakt auf. Wie man dem Urteil entnehmen kann, teilte ihm diese bei dieser Gelegenheit mit, dass der Betriebsrat prinzipiell nur Anfechtungen für Gewerkschaftsmitglieder vornehme, das aber treffe auf den gekündigten Kollegen nicht zu. Deshalb habe man die Kündigung auch nicht angefochten.

Für den Dienstnehmer nahm damit das Verfahren ein schlechtes Ende: Das Erstgericht wies seine Klage mit folgender Begründung ab: Nachdem der Betriebsrat der Kündigung ausdrücklich widersprochen habe, hätte nur dieser vorerst das Recht gehabt, die Kündigung anzufechten. Dazu hätte ihn der Gekündigte aber auffordern müssen, schließlich sollte ja nichts gegen seinen Willen passieren. Das habe dieser aber nicht getan, deshalb sei die Kündigung nunmehr weder vom Betriebsrat noch von ihm anfechtbar.

Der Oberste Gerichtshof, zu dem die Causa schließlich gelangte, bestätigte die Auffassung des Erstgerichts. Der Mann muss seine Kündigung hinnehmen.

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