Durch eine Sonderregelung ist es jetzt ausnahmsweise möglich, befristete Verträge bloß um ein paar Wochen oder Monate zu verlängern. Dabei kommt es aber aufs Detail an: Fehler können dazu führen, dass ein unbefristeter Mietvertrag entsteht.
Wien. Durch die Covid-19-Sondergesetzgebung ist ist es jetzt möglich, befristete Wohnungsmietverträge, die demnächst auslaufen, für kurze Zeit zu verlängern. Die gesetzliche Mindestdauer von drei Jahren für Befristungen wurde vorübergehend ausgesetzt.