Wohnungs­mietverträge verlängern: Worauf dabei zu achten ist

Fehler können dazu führen, dass ein unbefristeter Mietvertrag entsteht.
Fehler können dazu führen, dass ein unbefristeter Mietvertrag entsteht.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Durch eine Sonderregelung ist es jetzt ausnahmsweise möglich, befristete Verträge bloß um ein paar Wochen oder Monate zu verlängern. Dabei kommt es aber aufs Detail an: Fehler können dazu führen, dass ein unbefristeter Mietvertrag entsteht.

Wien. Durch die Covid-19-Sondergesetzgebung ist ist es jetzt möglich, befristete Wohnungsmietverträge, die demnächst auslaufen, für kurze Zeit zu verlängern. Die gesetzliche Mindestdauer von drei Jahren für Befristungen wurde vorübergehend ausgesetzt.

Das soll Erleichterungen für Mieter schaffen, denen wegen der Corona-Krise ein Umzug im Moment nicht zumutbar ist. Aber auch für Vermieter kann eine Vertragsverlängerung um ein paar Wochen oder Monate Vorteile haben, weil es bei der Neuvermietung einer Wohnung, die dieser Tage frei wird, jetzt ebenfalls leicht zu Verzögerungen kommen kann.
Wohnungsvermieter oder Hausverwaltungen, die die Verlängerungsmöglichkeit nützen wollen, müssen jedoch einige Details beachten. Sonst kann es passieren, dass – zumindest für den Vermieter ungewollt – ein unbefristeter Mietvertrag zustande kommt, der dem Kündigungsschutz unterliegt.

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