Geschlossene Bordelle

Versteckte Sexarbeit in Zeiten von Corona

Nach kolportien Lockerungen stellte die neue Verordnung am Donnerstag nun klar: Bordelle und Laufhäuser bleiben weiterhin geschlossen.
Nach kolportien Lockerungen stellte die neue Verordnung am Donnerstag nun klar: Bordelle und Laufhäuser bleiben weiterhin geschlossen.(c) imago images/Manngold (Patrick Franck via www.imago-images.de)
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Nach kolportierten Lockerungen im Bereich der Prostitution stellt die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums nun klar: Das Betreten von „Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution“ bleibt weiterhin verboten - und die Situation der Sexarbeiterinnen prekär.

Nicht nur in den Geschäften, Schulen und Lokalen des Landes herrschte seit Mitte März Stillstand. Das Covid-Maßnahmengesetz zwang auch die Betreiber und Beschäftigten im Rotlichtmilieu zur Untätigkeit. Mehr als sechs Wochen liegt der Handel mit dem engsten aller möglichen menschlichen Kontakte nun brach. Am Donnerstagabend wurden zunächst Anzeichen einer Lockerung der Prostitution kolportiert. Aus Magistraten, Beratungsstellen und Landespolizeidirektionen wurde berichtet, dass die Öffnung der Rotlichtlokale im Raum stünde, da in die Öffnung „aller Dienstleistungen“, die mit Donnerstagmitternacht in Kraft tritt, prinzipiell auch das älteste aller Gewerbe fällt. Am Donnerstag aber stellte die neue Verordnung des Gesunheitsministeriums, die nun ab 1. Mai in Kraft tritt, klar: Prostitution bleibt weiterhin verboten.

Die Situation von Prostituierten war in den vergangenen Wochen weltweit äußerst prekär geworden, da sie durch die Ausgangsbeschränkungen meist in die Illegalität kippte. Während Bordelle, Laufhäuser und Go-Go-Bars auch in Österreich aufgrund der Covid-Maßnahmen offiziell zusperren mussten, entschieden sich manche Sexarbeiterinnen dazu, ihre Dienstleistungen auf der Straße, online via Social Media oder in Privatwohnungen anzubieten oder weiterhin in ihren Bordellen zu arbeiten.

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