Corona-Regeln

„Lockerungsverordnung“ weitet Maskenpflicht aus

Auch auf Märkten im Freien sind ab sofort Mund und Nase zu bedecken.
Auch auf Märkten im Freien sind ab sofort Mund und Nase zu bedecken.APA/GEORG HOCHMUTH
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In allen öffentlichen Gebäuden und auch auf Märkten im Freien sind ab sofort Mund und Nase zu bedecken.

Wien. Am späten Donnerstagabend gab die Regierung in juristischer Form bekannt, welche Regeln ab Freitag wegen der Coronapandemie gelten. Und gegenüber den vorangegangenen Aussagen in Pressekonferenzen gab es noch bemerkenswerte Änderungen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober betitelte sein Werk als Verordnung „betreffend Lockerung der Maßnahmen“. Doch darin finden sind auch Verschärfungen. So gilt die Maskenpflicht seit Freitag in allen öffentlichen geschlossenen Räumen. Also überall dort, wo auch jeder anderer hineingehen darf. Und sogar im Freien gibt es nun eine teilweise Maskenpflicht: So sind auf Märkten Mund und Nase zu bedecken.

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