Covid-19 bringt auch bei strengen Formvorschriften Erleichterungen.
Wien. Ein Grundstück oder eine Wohnung ohne Notar zu kaufen geht (fast) gar nicht. Das darf als allgemein bekannt vorausgesetzt werden (wie auch die Möglichkeit, einen Kaufvertrag bei Gericht beglaubigen zu lassen). Dass aber ein Gang ins Notariat nicht mehr unbedingt nötig ist, dürfte noch nicht Allgemeingut sein. „Im Zuge der vielen Covid-Gesetze hat auch eine kleine, aber weitreichende Änderung der Notariatsordnung stattgefunden, und es ist nun möglich, Notariatsakte per Videokonferenz zu machen“, sagt der Wiener Notar Philipp Nierlich zur „Presse“.
Digitale GmbH-Gründung
Nierlich war der erste Notar, der – im Oktober – eine digitale GmbH-Gründung vorgenommen hat, wie sie bereits seit vorigem Jahr möglich ist. Auch alle in diesem Zusammenhang nötigen Beglaubigungen können Notare online vornehmen. In Zeiten ohne Ausgangsbeschränkungen hielt sich die Nachfrage aber in Grenzen.