Miete oder Pacht

Wer muss nach Stehzeit in Einkaufszentren Zins zahlen?

APA/ERWIN SCHERIAU
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Am Samstag durften Geschäfte in Einkaufszentren wieder öffnen. Die Auseinandersetzung über den Bestandzins geht erst los.

Wien. Neben der wirtschaftlichen Frage, wie viel die Geschäfte in Einkaufszentren von ihren Umsatzeinbußen aus siebenwöchiger Betriebsunterbrechung wettmachen können, wird auch ein rechtliches Thema die Geschäftsleute in SCS und Co. beschäftigen: Müssen die Geschäfte für den Bestandzins im Zeitraum der Zwangspause aufkommen, oder fallen die Shopping-Center-Betreiber um diese Einnahmen um?

Diese Frage lässt den alten Streit wieder aufleben, ob Geschäftsbetreiber in Einkaufszentren Mieter oder Pächter sind. Denn das ABGB knüpft bei dieser Alternative unterschiedliche Rechtsfolgen an die Unbenützbarkeit des Bestandobjekts infolge einer „Seuche“ oder, auf Corona bezogen, Pandemie. Während bei kompletter Unbrauchbarkeit der Räumlichkeiten Mieter und Pächter von der Verpflichtung frei sind, den Zins zu zahlen, ist die Zinsminderung bei teilweiser Unbrauchbarkeit im Fall der Pacht eingeschränkt. Der Pachtvertrag darf nur für maximal ein Jahr geschlossen sein, was selten vorkommt, und der verbleibende Ertrag darf nicht mehr als die Hälfte des Üblichen erreichen.

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