Alltag

Attest für Ausnahme von Maskenpflicht

Nicht jeder muss in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen.
Nicht jeder muss in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen.imago images/Arnulf Hettrich
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Das Sozialministerium reagiert auf ein „Presse“-Interview. Ab sofort können sich Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können, ein entsprechendes Attest vom Arzt holen.

Nach einem Interview der „Presse“ mit dem Behindertenanwalt Hansjörg Hofer hat das Sozialministerium reagiert. Hofer forderte im Gespräch mit der „Presse“ eine Ausnahme der Maskenpflicht für Menschen, denen ein Tragen der Maske nicht zumutbar ist. Etwa Gehörlöse (die das Mundbild zur Unterstützung der Gebärdensprache brauchen), Menschen mit schweren Atemwegserkrankungen oder jene mit Lernschwierigkeiten, die einfach nicht verstehen würden, warum sie eine Maske tragen sollen. Hofer forderte deshalb auch ein Attest, damit die Menschen sich jederzeit ausweisen können, dass sie von der Maskenpflicht befreit seien.

Seitens des Sozialministeriums hieß es nun am Montag, dass Menschen, denen aus „gesundheitlichen Gründen“ das Tragen der Masken nicht zumutbar sei, von der Pflicht ausgenommen seien. „Darunter fallen insbesondere Menschen mit Behinderungen, denen zum Beispiel aufgrund von Atemschwierigkeiten, aufgrund einer schweren fortgeschrittenen Demenz oder schweren intellektuellen Einschränkungen das Tragen des Mund-Nasenschutzes nicht zugemutet werden kann.“

Weiters stellte das Sozialministerium nun klar, dass sich Betroffene ein Attest holen können: „Selbstverständlich kann die Unzumutbarkeit des MNS-Tragens durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden“.

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