"Grasser wird genauso behandelt wie jeder andere: Nicht besser, aber auch nicht schlechter", sagt Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Der Ex-Finanzminister werde im Fall Buwog wohl bald einvernommen.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat im Interview mit dem "Kurier" (Mittwochausgabe) versichert, dass Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bei den Buwog-Ermittlungen von der Justiz wie jeder andere Bürger behandelt werde. Grasser werde nicht geschont, meint die Ministerin, selbst früher als Richterin tätig und wie früher Grasser als Parteilose auf einem VP-Ticket in der Regierung.
"Er wird nicht besser und nicht schlechter behandelt"
"Herr Grasser wird genauso behandelt wie jeder andere: Nicht besser, aber auch nicht schlechter. Er wird nicht geschont." Dass Grasser, gegen den wegen Verdachts auf Untreue ermittelt wird, bisher weder einvernommen wurde noch bei ihm Hausdurchsuchung oder Kontenöffnung durchgeführt wurde, erklärt die Ministerin damit, dass dafür ein "dringender Tatverdacht" notwendig sei. Schließlich seien das Eingriffe in die Grundrechte. Es sei Aufgabe des Staatsanwalts, das Ermittlungsverfahren zu führen. Wann Grasser einvernommen werde wisse sie nicht, sie "nehme aber an, es wird bald sein".
Sie kenne den Buwog-Akt nicht im Detail, und es habe auch bisher keinen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft an das Ministerium gegeben. Wenn es um die Frage einer Anklageerhebung gegen Grasser gehe, werde das Ministerium einen Bericht bekommen.
Fall Hypo: "Es sollte nicht fünf Jahre dauern"
Angesprochen auf den Fall Hypo Alpe Adria verteidigte Bandion-Ortner ihr Ministerium. Dass ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt über einen Verdacht der falschen Zeugenaussage gegen einen ÖVP-Politiker drei Monate im Justizressort gelegen sei, ist für Bandion-Ortner "keine Frage der Partei, sondern der Arbeitsauslastung". In der Abteilung müssten fünf Leute im Jahr 200 Vorhabensberichte bearbeiten. Der Hypo-Akt habe schon 250.000 Seiten, hoffentlich werde es heuer noch "konkrete Fakten" geben. "Ob es schon zu einer Teilanklage kommt, kann ich nicht sagen. Es sollte jedenfalls nicht fünf Jahre dauern."
(APA)