Leitartikel

Wenn Verfassungsrichter Währungspolitik machen

APA/AFP/POOL/SEBASTIAN GOLLNOW
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Dass die Euro-Notenbank nun wegen Kompetenzüberschreitung unter Druck gerät, macht die Bewältigung der Coronakrise nicht unbedingt leichter.

Also: Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärt die Anleihenkäufe der EZB für teilweise verfassungswidrig, konterkariert damit einen vorhergegangenen Vorabentscheid des Europäischen Gerichtshofs, setzt de facto dem krisenerprobten „Whatever it takes“ der Euro-Notenbank Grenzen – und die europäischen Aktienindizes tun so, als sei nichts geschehen. Was ist da los?

Was die deutschen Verfassungsrichter da ausgetüftelt haben, hätte, in der Theorie, ja durchaus das Zeug, die gesamte Eurozone ins Jammertal zu stürzen. Es könnte die Handlungsfähigkeit der EZB einschränken, damit eine ernste Gefahr für den Euro werden. Und es stellt das EU-Prinzip, dass Europarecht nationales Recht sticht, infrage, wenn das deutsche Verfassungsgericht befindet, dass eine EuGH-Entscheidung „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ sei. Von der Unabhängigkeit einer Notenbank gar nicht zu reden, wenn das Verfassungsgericht befindet, dass die EZB Kompetenzen überschreitet, wenn sie Entscheidungen nicht vorab der deutschen Regierung und dem Bundestag vorlegt.

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