Viele Unternehmen haben ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt und deshalb keine Kündigungen ausgesprochen. Aber die Phase der Kurzarbeit ist befristet. Was passiert dann?
Mit Ende April 2020 befanden sich laut Angaben des AMS rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit, die finanziellen Mittel dafür wurden von der Regierung auf zehn Milliarden Euro aufgestockt.
Die neue Kurzarbeit ist also ein Modell, das bei Wirtschaftstreibenden auf große Akzeptanz gestoßen ist. In den Hintergrund der öffentlichen Diskussion ist bislang dabei die Frage gerückt, wie es nach dem Ende der Kurzarbeit für die betroffenen Betriebe und ihre Mitarbeiter weitergehen wird. Denn die Kurzarbeit ist schließlich auf drei Monate begrenzt und kann nur im Bedarfsfall um drei weitere Monate verlängert werden.

Mitarbeiterzahl muss gleich bleiben
Grundsätzlich muss während der Dauer der Kurzarbeit die Zahl der Mitarbeiter gehalten werden, die zum Zeitpunkt des Antrags auf Kurzarbeit bestanden hat. Betriebsbedingte Kündigungen darf das Unternehmen während dieser Zeit also gegenüber keinem Arbeitnehmer aussprechen. Personenbezogene Kündigungen, etwa weil der Arbeitnehmer seine Aufgaben nur schlampig erfüllt, sind jedoch auch während der Kurzarbeit möglich.