"Politisierender Richter": Jörg Haider will Jabloner und ORF klagen

VwGH-Präsident Jabloner hatte gesagt, dass der Bund in der Ortstafel-Frage Anklage gegen Haider erheben könne, falls dieser eine Weisung des Verkehrsministers missachte. ORF-Moderatorin Thurnher wirft Haider Parteilichkeit vor.

Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) hat am Donnerstag angekündigt, sowohl gegen den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, als auch gegen den ORF Klagen anzustrengen. Jabloner habe ihm "eine Straftat unterstellt", sagte Haider, der ORF in seinem Beitrag das Objektivitätsgebot gravierend verletzt.

Jabloners Aussagen in der "ZiB 2", wonach der Bund in der Ortstafelfrage Anklage gegen Haider erheben könne, falls dieser eine Weisung des Verkehrsministers missachte, wies Haider zurück: "Jabloner hat als Gerichtspräsidenten jemandem eine Straftat unterstellt, die es nie gegeben hat."

Haider sprach bereits in der "ZiB2" von einer "Vorverurteilung" und kritisierte Jabloner als "politisierenden Richter".

Der ORF habe mit der Einladung des VwGH-Präsidenten zum Interview seine Regeln verletzt, auch "ZiB-2"-Moderatorin Ingrid Thurnher warf er Parteilichkeit vor. Diese habe im Interview mit ihm, Haider, gesagt, dass Jabloner über eine Klage "milde lächeln" werde.

Normalerweise müsse Jabloner als Gerichtspräsident "seinen Hut nehmen", meinte Haider und bezeichnete ihn als "eine Figur, die durch Politprotektion alles geworden ist". Das Land Kärnten werde jedenfalls künftig alle VwGH-Verfahren wegen Befangenheit ablehnen, kündigte der Landeshauptmann an.

Jabloner verteidigt seine Aussagen

Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, verteidigt seine Aussagen zur Ortstafelfrage und zur Möglichkeit einer Ministeranklage gegen Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (B) beim Verfassungsgerichtshof. "Der Verwaltungsgerichtshof ist nicht zuständig für dieses Verfahren und ich habe mich natürlich als Privatmann und als Verfassungsrechtler, wenn Sie so wollen als Universitätsprofessor, geäußert", sagte Jabloner am Donnerstag.

Nicht nachvollziehbar ist für Jabloner der Vorwurf Haiders, er habe ihm eine Straftat unterstellt. "Das kann ich mir nicht vorstellen", sagt Jabloner. Er habe nur die verfassungsrechtlich vorgesehenen Zuständigkeiten erklärt und ausdrücklich dazugesagt, dass er über den Ausgang eines möglichen Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof nichts sagen könne.

Geregelt ist das "Überwachungsrecht" des Bundes für die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge durch die Länder im Artikel 16 der Bundesverfassung. Auch wenn dies noch nie vorgekommen sei, handle es sich dabei nicht um totes Recht. "Es gibt kein totes Recht. Recht verliert seine Geltung nicht", betont Jabloner.

"Versuch, ORF-Journalisten zu diskreditieren"

Auch der ORF weist die Vorwürfe Haiders zurück: "Weder durch die Einladung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs noch durch die Interviewführung von Ingrid Thurnher kann eine Verletzung des Objektivitätsgebots festgestellt werden", hieß es. Haiders Klagsdrohung wertet der ORF als Versuch, "anerkannte ORF-Journalisten wegen subjektiv unangenehmer Fragen im Nachhinein zu diskreditieren".

Neuer "Ortstafelsturm"?

Derzeit ist das Land Kärnten für die Aufstellung von Ortstafeln selbst zuständig und kann die Errichtung weiterer zweisprachiger Ortstafeln somit unterlaufen. Sollte die Regierung diese Zuständigkeit per Verfassungsänderung verändern, "um über uns drüberzufahren", dann droht laut Haider Widerstand der Bevölkerung. Von einem "neuen Ortstafelsturm" wollte er auf Nachfrage zwar nicht sprechen, aber: "Die Bevölkerung wird das nicht akzeptieren und es ist nicht auszuschließen, dass die Bevölkerung sich dagegen zur Wehr setzt" - etwa bei Wahlen oder durch "Manifestationen". (APA/Red.)


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