Strafvollzug

Neue Gefängnisabteilungen, bald wieder Besuche

Allfällige Ordnungsstrafen für Gefangene oder etwa Fragen der vorzeitigen Entlassung (Bild: Teil der Sicherung der Justizanstalt Wien-Simmering) sollen künftig in Rechtsbüros festgelegt bzw. bearbeitet werden.
Allfällige Ordnungsstrafen für Gefangene oder etwa Fragen der vorzeitigen Entlassung (Bild: Teil der Sicherung der Justizanstalt Wien-Simmering) sollen künftig in Rechtsbüros festgelegt bzw. bearbeitet werden.Clemens Fabry
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Der Entlassung von Häftlingen soll künftig besser vorbereitet werden. Zudem werden in den Gefängnissen eigene Rechtsbüros gegründet - 16 Dienststellen werden dafür geschaffen.

Im Strafvollzug soll es einige Neuerungen geben. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat bereits die Gründung eigener Abteilungen für den Strafvollzug angekündigt. Dabei soll es sich um Abteilungen handeln, die eigens für die letzte Phase eines Gefängnisaufenthalts gedacht sind. Man spricht hier von Entlassungsvollzug. Häftlinge müssen nämlich gemäß Vollzugsgesetz auf das Leben in Freiheit vorbereitet werden. Und sind dabei „im vermehrten Ausmaß erzieherisch und fürsorgerisch zu betreuen“.

Wie stark die Offensive zur Resozialisierung von Straftätern ausgeprägt sein soll und wie die Details aussehen, will derzeit im Justizressort noch niemand beantworten. Obgleich die Ministerin bereits eine öffentliche Ankündigung gemacht hat, ist man in dieser rechtspolitisch heiklen Sache nach außen hin offenbar vorsichtig. „Das Konzept für die Entlassungsabteilungen ist in Vorbereitung“, sagt Zadic-Sprecher Julian Ausserhofer auf „Presse"-Anfrage. 

16 neue Dienststellen für Juristen

Weitere Neuerung: 16 Dienststellen für Juristen sollen künftig neu zur Verfügung stehen. Damit sollen in weiteren Gefängnissen eigene Rechtsbüros eingerichtet werden. Der Hintergrund: Jede Justizanstalt ist auch eine Vollzugsbehörde. Angelegenheiten wie die Verhängung von Ordnungsstrafen über Gefangene, oder etwa die Entscheidung über die Gewährung von Hausarrest (Fußfessel) oder auch die Frage, wann ein Insasse vorzeitig bedingt entlassen werden kann, sind zu bearbeiten. Da dies rechtliches Rüstzeug erfordert, ist es derzeit üblich, dass die Leitung einer Haftanstalt in den Händen von Juristen liegt. Künftig sollen auch andere Berufsgruppen, zum Beispiel Offiziere der Justizwache oder Psychologen, zum Zug kommen können. Auch das Personal insgesamt soll, wie berichtet, aufgestockt werden. Zadic will die Justizwache (Exekutivdienst, Kanzleien) um 300 Mitarbeiter aufstocken. Und wünscht sich dabei, dass möglichst viele Frauen für diese Jobs zu begeistern sind.

Indessen wird nicht nur darauf geachtet, wer aller aus dem Gefängnis raus darf, sondern auch auf die Frage, wer (wieder) rein darf. Nämlich als Besucher. Ab 11. Mai können einzelne Besucher, allenfalls in Begleitung eines Kindes oder eines Jugendlichen (bis zum 14. Geburtstag), in die Anstalten kommen, um Visiten zu machen. Dass ganze Familien kommen, um ihre hinter Gittern befindlichen Angehörigen zu sehen, wie dies zuletzt - vor Corona - üblich war, ist bis auf weiteres nicht erlaubt. 

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