Dritter Lockerungsschritt

Was auf die Gastronomie zukommt

Ein leeres Wiener Kaffeehaus während des Lockdowns.
Ein leeres Wiener Kaffeehaus während des Lockdowns.Die Presse/Clemens Fabry
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Die Lockerungsverordnung für den 15. Mai ist fertig. Die Regierung appelliert an die Eigenverantwortung beim Lokalbesuch, kündigt ein Wirte-Paket an - und arbeitet an offenen Grenzen.

Einen wichtigen Bestandteil der „Seele dieses Landes“, wie Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die Gastronomie nennt, erhält Österreich am 15. Mai wieder zurück. Die Regierung erläuterte am Freitag bei einer Pressekonferenz noch einmal die Eckpunkte der neuesten Lockerungsverordnung. Diese wurde Freitagmittag auch auf der Homepage des Gesundheitsministeriums veröffentlicht:

  • Lokale können von 6.00 bis 23.00 Uhr öffnen
  • Die Konsumation darf nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle erfolgen (Stichwort: Schankverkauf). Wie weit der Abstand sein muss, ist nicht vorgegeben.
  • Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen. Bei einer räumlichen Trennung (etwa durch Sitznischen) muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden.
  • An einem Tisch sind vier Personen und ihre minderjährigen Kinder erlaubt. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Gäste alle aus einem gemeinsamen Haushalt kommen (beispielsweise Erwachsene, die bei ihren Eltern leben).
  • In geschlossenen Räumen müssen die Gäste vom Gastgeber zu den Tischen gebracht werden.
  • Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen Mund und Nase abdecken.
  • Beim Betreten und Verlassen des Lokals muss zu Anderen ein Abstand von einem Meter gehalten werden, in geschlossenen Räumen ist Mundschutz zu tragen.
  • Salz- und Pfefferstreuer und der Brotkorb stehen nicht mehr am Tisch und müssen angefordert werden.
  • Vorbestellte Speisen und Getränke für eine Selbstabholung dürfen nicht vor Ort konsumiert werden.

Die Regeln gelten nicht für Spitäler und Kuranstalten, Senioren- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten und Horte sowie Betriebskantinen. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bittet die Gäste, vorab zu reservieren, betont aber, dass es keine Reservierungspflicht gebe. 

Ob man künftig leichter ins Gasthaus kommt, wenn man eine App am Smartphone hat? Darauf wollte sich die Regierung nicht festlegen. "Wenn es eine App gibt, dann auf freiwilliger Basis", stellte er jedenfalls einmal mehr klar. Er sagte aber auch, dass es sinnvoll sei, wenn Lokale Bescheid wüssten. Das habe sich auch bei Gesprächen mit der Gastronomie gezeigt. 

Zum Thema Strafen nannte Kurz noch keine Details, in den ersten Tagen würde die Behörden vor allem beratend zur Verfügung stehen.

„Kaufen Sie regionale Produkte"

Man könne nicht alles „bis ins letzte Detail" regeln, sagte Kurz außerdem. Es gehe um Zusammenarbeit auf vielen Ebenen und um ein gemeinsames Bewusstsein. Der Kanzler appellierte etwa an Länder und Gemeinden, großzügige Schanigärten zu ermöglichen. An die Konsumenten gerichtet sagte er angesichts der schwierige Geschäftslage für viele Betriebe: "Kaufen Sie regionale Produkte, konsumieren Sie regionale Produkte in den Wirtshäusern“. 

Die Regierung kündigte zudem ein Wirte-Paket zur wirtschaftlichen Unterstützung an, das kommende Woche vorgestellt werden soll. Köstinger betonte die schwierige Lage der Nachtgastronomie und der Kongressveranstalter, die Regierung arbeite hier an Lösungen. 

„Europa der offenen Grenzen nach Innen"

Dass die Tourismusbranche - die 15 Prozent der österreichischen Wirtschaftsleistung ausmacht -  besonders hart von der Coronakrise getroffen werde, sei ihr bewusst, sagte Köstinger.  Die Hotels in Österreich dürfen wieder am 29. Mai für Urlauber ihre Tore öffnen, wie es bei der Grenzöffnung ausschaut, ist allerdings noch unklar.

Kurz sagte, dass er weiterhin intensiv an offenen Grenzen mit Deutschland arbeite. Hier gehe es ja nicht nur um den Tourismus, sondern etwa auch um Industrie und Arbeitskräfte. Er hoffe auf eine schnelle und faire Regelung, die auch über die Nachbarländer hinaus geht. Mehrmals sprach Kurz von einem „Europa der offenen Grenzen nach Innen“.

Keine Entschuldigung wegen Ischgl

Apropos Europa und Tourismus: Was es nicht geben wird, ist eine Entschuldigung an andere Länder hinsichtlich Ischgl. Der Skiort hat dazu beigetragen, dass sich der Virus in anderen Ländern schneller verbreitete, auch eine Anzeige wurde eingebracht. Es stimme natürlich, dass Skiorte zu einer Verbreitung geführt haben, sagte nun Kurz. Er würde aber auch nie eine Entschuldigung von italienischen Skiorten verlangen. Selbstkritik sei wichtig, "aber ich halte es für falsch, so zu tun, als gebe es einen einzigen Ort, der für die weltweite Pandemie verantwortlich ist".

>>> Gastro-Verordnung auf der Homepage des Gesundheitsministeriums

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