Verfassungsgericht

Asylbeschwerde zu erheben ist kein Mutwille

Die Frau wollte zu ihrem legal in Österreich lebenden Ehemann, ebenfalls Georgier.
Die Frau wollte zu ihrem legal in Österreich lebenden Ehemann, ebenfalls Georgier. (c) imago images/Ralph Peters
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Verfassungsgericht kippt Strafe gegen Georgierin.

Wien. Es war ein verworrenes Verfahren, aber ein Ergebnis steht bereits fest: Eine Georgierin, die zweimal versucht hat, in Österreich Asyl zu bekommen, darf nicht dafür bestraft werden, dass sie gegen die zweite abschlägige Antwort nochmals ein Rechtsmittel eingelegt hat.

Die Frau wollte zu ihrem legal in Österreich lebenden Ehemann, ebenfalls Georgier. Asyl und subsidiärer Schutz wurden ihr aber verweigert; sie sollte abgeschoben werden. Eine Beschwerde scheiterte; weil mittlerweile aber eine Risikoschwangerschaft erkannt wurde, bekam die Frau sechs Monate zur freiwilligen Ausreise.

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