Verfassungsgerichtshof

Höchstgericht macht Einbürgerung trotz gelobter Armut möglich

Wenn die Kongregation für den Unterhalt ihrer Mitglieder sorgt, kann das einer gesetzlichen Absicherung gleichkommen.
Wenn die Kongregation für den Unterhalt ihrer Mitglieder sorgt, kann das einer gesetzlichen Absicherung gleichkommen.(c) REUTERS (Susana Vera)
  • Drucken

Einem libanesischen Geistlichen wurde die Staatsbürgerschaft mangels gesicherten Unterhalts verweigert. Doch Ansprüche gegen seine Kongregation könnten ihm helfen.

Wien. Kann ein ausländischer Ordensbruder, der sich zu Armut verpflichtet hat, trotzdem in Österreich eingebürgert werden? Immerhin zählt gesicherter Unterhalt zu den Voraussetzungen einer Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Ob die Wiener Landesregierung und das Verwaltungsgericht Wien einem Libanesen deshalb zu Recht die Einbürgerung verweigerten, musste der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüfen.

Der 45-Jährige ist Mitglied der Kongregation der Maronitischen Libanesischen Missionare. Die Kongregation ist mit der Katholischen Kirche uniert, erkennt also den Papst als Oberhaupt an. Der Geistliche hat 1999 die ewigen Ordensgelübde (Profess) abgelegt und sich damit unter anderem zu Armut verpflichtet. Seit 2003 lebt der Mann in Österreich, wo er als Seelsorger für die Erzdiözese Wien arbeitet. Eine Abgeltung dafür erhält nicht er, sondern die Kongregation, die ihrerseits für seinen Lebensunterhalt sorgt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.