Die Aktion Scharf der Finanz ergab bei 5119 Kontrollen 460 Fälle von Gesetzesbruch. Überwiegend betraf dies aber nicht die Kurzarbeit.
Wien. Die vom Staat geförderte Kurzarbeit ist einer der Kernpunkte des Coronahilfspakets der Bundesregierung. 104.000 Anträge sind per Anfang Mai beim AMS eingelangt. Betroffen sind dadurch 1,2 Millionen heimische Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit für drei Monate auf bis zu zehn Prozent verkürzt wird und die dabei aber zumindest 80 Prozent ihres Nettogehalts weiter erhalten. In Summe verursacht das für den Staat Kosten in Höhe von rund neun Mrd. Euro.
Allerdings lädt die Kurzarbeitsregelung auch zu Missbrauch ein. Schon Anfang April hat die Arbeiterkammer erste Verdachtsfälle öffentlich gemacht. Am 10. April kündigte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) Schwerpunktkontrollen der Finanzpolizei bei kurzarbeitenden Betrieben auf Verdachtsbasis an. Nun wurden seit 21. April 460 Übertretungen festgestellt. Wegen etwaigen Kurzarbeitsmissbrauchs sind 31 Personen angezeigt worden.