Justiz

Polen lobt deutsches Urteil gegen EU-Gericht

Polens Regierungschef Mateusz Morawieck.
Polens Regierungschef Mateusz Morawieck.(c) APA/AFP/WOJTEK RADWANSKI
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Erster klarer Tadel des EuGH in Deutschland sei „wichtigstes Urteil der EU-Geschichte“.

Warschau/Frankfurt. Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki hat das deutsche Bundesverfassungsgericht für sein aufsehenerregendes Urteil zur Europäischen Zentralbank gelobt. Es sei „eines der wichtigsten Urteile in der Geschichte der Europäischen Union“, schrieb Morawiecki in einer Mitteilung an die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“. Es sei vielleicht zum ersten Mal so klar gesagt worden: „Die Verträge werden von den Mitgliedstaaten geschaffen, und sie bestimmen, wo für die Organe der EU die Kompetenzgrenzen liegen.“

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Staatsanleihenkäufe der EZB in Frankfurt beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestellt. Anders als der EuGH entschied man, die Notenbank habe ihr Mandat überspannt. Das EuGH-Urteil wird „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“ genannt. Es war der erste solche „Schuss“ eines nationalen Höchstgerichts gegen den EuGH, dem an sich Vorrang im Rahmen des Europarechts zukommt, der aber zunehmend wegen „apodiktischer“, zum Teil kaum nachvollziehbarer Judikatur bei zugleich mangelnder Kritikfähigkeit kritisiert wird. In Polen baut die nationalkonservative PiS-Regierung das Justizwesen seit Jahren um. Der EuGH schritt mehrfach ein und befand, dass Teile der Reformen gegen EU-Recht verstießen. Premier Morawiecki schrieb nun, dass die Justiz drohe, eine „willkürliche, unbegrenzte, undemokratische Macht“ zu werden. (APA/DPA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2020)

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