Südtiroler, die in Österreich studieren, gelten nun als Berufspendler, Arzt-Attest und Heimquarantäne bei der Einreise entfallen. Auch aus anderen Nachbarländern ist sie erlaubt.
„Pünktlich zum Muttertag“ trat, wie ÖVP-Landeshauptmann Günther Platter es formulierte, eine Lockerung für die Durchreise von Nord- nach Ost- sowie durch Südtirol in Kraft. „Sehr erfreut“ zeigte sich dieser ob des Umstands, mit Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) am Wochenende eine Lösung zur Vereinfachung des Pendlerverkehrs gefunden zu haben.
Auf Südtiroler Seite war es aber bereits vergangene Woche zu einer anderen, weitreichenden Lockerung für die rund 7000 Südtiroler Studierenden in Österreich gekommen: Wer eine „unaufschiebbare Notwendigkeit“ vorweisen kann, gilt nun als „lavoratori transfrontalieri“ und demnach als Berufspendler. Die bisher fällige 14-tägige Heimquarantäne bei Grenzübertritt entfällt. Ein ärztliches Attest ist ebenfalls nicht mehr nötig, ein österreichischer Studierendenausweis genügt. Der Aufenthalt darf jedoch nicht länger als 72 Stunden dauern; wer einen (Haupt-)Wohnsitz in Österreich hat, bleibt von der limitierten Aufenthaltsdauer aber ausgenommen.
Möglich wurde das durch eine Einigung zwischen Südtirols Bildungslandesrat Philipp Achammer (SVP), Bildungsminister Heinz Faßmann sowie Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP). Die Südtiroler Hochschülerschaft (SH) hatte zuvor eine Lösung für die betroffenen Studierenden gefordert. Diese dankte Achammer, der seit 2014 auch als Obmann der regierenden SVP agiert, nun auf der SH-Website, da dieser „unser dringendes Anliegen aufgegriffen und gemeinsam mit den Partnern in Österreich rasch umgesetzt“ habe. Die neue Regelung sei ein „Schritt zurück zur ,Normalität‘“. Unverändert aber bleibt die Rückreise nach Italien, die weiterhin eine zweiwöchige Selbstisolation nach sich zieht. Die SH zeigt sich jedoch „zuversichtlich, dass sich auch für die Einreise nach Italien bald etwas ändern könnte“.