Fall Kampusch: Ernst H. muss im August vor Gericht

Fall Kampusch Ernst muss
Fall Kampusch Ernst muss(c) EPA (BARBARA GINDL)
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Weil er dem Kampusch-Entführer Wolfgang Priklopil bei der Flucht geholfen haben soll, ist Ernst H. nun angeklagt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

WIEN. Wolfgang Priklopil, der Entführer von Natascha Kampusch, hat sich einige Stunden nach der (Selbst-)Befreiung seines Opfers das Leben genommen; Komplizen hat es laut Behörden nicht gegeben, Priklopil war demnach ein Einzeltäter. Und dennoch wird es am 30. August einen „Kampusch-Prozess“ geben: Ernst H. (45), früherer Geschäftspartner Priklopils, wird wegen „Begünstigung“ vor Gericht stehen.

Wie „Die Presse“ exklusiv berichtet hat, entschloss sich die Oberstaatsanwaltschaft Wien nach Abschluss der (bereits ad acta gelegten und dann wieder aufgenommenen) Ermittlungen, einen Strafantrag gegen H. einzubringen. Nun wurde der Verhandlungstermin mit 30. August fixiert. Der Prozess wird im Straflandesgericht Wien (Vorsitz: Richterin Minou Factor) stattfinden. H. – er arbeitete früher mit Priklopil bei Wohnungsrenovierungen zusammen – droht im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Tod nach Lebensbeichte

Ansatzpunkt des Strafantrages: Nachdem sich Natascha Kampusch nach achteinhalbjähriger Gefangenschaft in einem Verlies im Haus von Priklopil selbst befreien konnte, traf sich der Entführer eilig mit seinem Bekannten H. Und legte eine Art Beichte ab. Die beiden hielten sich im Auto von H. auf. Anschließend nahm sich Priklopil das Leben.
Weil H., so der Strafantrag, „in Kenntnis der Fahndung“ sein Mobiltelefon ausschaltete, um eine Handypeilung zu vermeiden, und weil H. den Entführer „im eigenen Fahrzeug verbarg“ – alles, um Priklopil „einer Verfolgung zu entziehen“, habe er sich schuldig gemacht.

Starverteidiger Manfred Ainedter sieht dies anders: H. habe Priklopil nach dem Gespräch aus dem Auto aussteigen lassen, Begünstigung liege daher nicht vor. Ainedter ist vorsichtig optimistisch, dass sein Mandant freigesprochen  wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15. 7. 2010)

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