Nach dem Bundesratsveto wird die Regierung am Mittwoch auf ihren Gesetzesinitiativen beharren. Die SPÖ warf Türkis-Grün vor, „rechtstechnisch schlecht“ gearbeitet zu haben.
Der Nationalrat beschließt die vier vom Bundesrat abgelehnten Corona-Gesetze am Mittwoch ein zweites Mal, womit sie dann auch von der Länderkammer nicht mehr blockiert werden können. Die brisanteste der von SPÖ und Freiheitlichen abgelehnten Novellen ist jene zum Epidemiegesetz, die Personengruppen von gewissen Veranstaltungen ausschließen kann. Die SPÖ warf der Regierung vor, „rechtstechnisch schlecht“ gearbeitet zu haben.
Zum Hintergrund: Da SPÖ und FPÖ im Bundesrat über eine Mehrheit verfügen, können sie vom Nationalrat beschlossene Gesetze verzögern bzw. wenn es sich um Verfassungsbestimmungen oder in Länderrechte eingreifende Vorlagen handelt, sogar komplett verhindern. Bei den diesmal vorliegenden Gesetzen war lediglich eine Kurzzeit-Blockade möglich, die nun per Beharrungsbeschluss aufgehoben wird. Das selbe Szenario gab es zuletzt Mitte der 2000er-Jahre, als Rot-Grün in der Länderkammer eine Veto-Möglichkeit hatte.
Größte Debatte über Beschränkungen beim Veranstaltungsbesuch
Beim Epidemiengesetz geht es an sich vor allem um die Rahmenbedingungen für im Zuge der Coronakrise vorgesehene Screening-Programme. Definiert werden aber auch die Möglichkeiten, den Zugang zu Veranstaltungen zu regeln. Diese können an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen oder Auflagen gebunden oder auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen eingeschränkt werden.
Weiters vom Bundesrat abgelehnt wurde ein Corona-Paket, das es dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement ermöglicht, auch Aktivitäten und Initiativen zu fördern, die zur Bewältigung der Coronakrise geleistet wurden. Dafür werden dem Fonds 600.000 Euro aus dem Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt. Der Opposition ist unklar, nach welchen Kriterien diese Mittel fließen sollen.
Ebenfalls keine Gnade vor dem Bundesrat fand das Steuerpaket, das unter anderem zwischen 13. April und 1. August Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken steuerfrei stellt. Weiters in der Novelle enthalten ist die Ermächtigung, dem von Europäischen Investitionsbank in der Coronakrise errichteten Garantiefonds 650 Millionen zuzuweisen und Bundeshaftungen in Form von Garantien bis zu einem Betrag von 720 Millionen Euro übernehmen zu können, um das Instrument der Kurzarbeit auf europäischer Ebene zu unterstützen.
Schließlich wird im Nationalrat noch jener Beschluss wiederholt, wonach die Fristen für die Erfüllung der Integrationsvereinbarung ausgedehnt und Änderungen bei Verwaltungsverfahren zur Einschränkung des direkten Parteienverkehrs vorgenommen werden. Letzterer Punkt war von Rot und Blau zum Anlass für den Einspruch genommen worden.
Kein Einspruch mehr möglich
Alle vier Gesetze werden am Mittwoch in der gleichen Debatte behandelt, die Redezeiten sind eher schmal gehalten, womit die Sitzung gegen Mittag vorbei sein dürfte. Ein weiterer Einspruch des Bundesrats ist nicht mehr möglich, da keine Änderungen an den Paketen vorgenommen werden.
Im Anschluss an die Sitzung geht es im Hohen Haus aber noch weiter. So setzt der Budgetausschuss seine Beratungen zum Haushaltsentwurf von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) fort - und der U-Ausschuss zu Casinos und Ibiza tritt zusammen, um erste Ladungen von Auskunftspersonen zu fixieren.
(APA)