Pandemie-Prävention für Fußgänger oder: Wenn man dem Nächsten nicht zu nahe kommen darf.
Gebote gibt's ja sonder Zahl, und das von alters her. Vorrecht unserer Pandemie-Gegenwart freilich ist es, neben so Erhabenes wie das Gebot der Nächstenliebe und so Erquickendes wie das bierhaltige Reinheitsgebot (nur Hopfen, Malz, Hefe, Wasser!) so Infames wie unser aktuelles Abstandsgebot („Nicht näher als einen Meter!“) gereiht zu haben; und nichts, was ein Virus derzeit davon überzeugen könnte, uns vom notorischen Abstandnehmen ehebaldigst wieder Abstand nehmen zu lassen.
So haben wir in den vergangenen Wochen gelernt, unseren Nächsten um Corona willen nur nicht allzu nahe zu kommen, und dabei, was den Straßenraum betrifft, schmerzhaft erfahren, dass uns genau dieses Bemühen häufig zu weiträumigen Ausweichmanövern nötigt, denn: Unsere Gehsteige bieten bei Weitem nicht überall Platz genug, zwei Personen, vor Ansteckung gefeit, einander passieren zu lassen. Von den vorbeugungsverursachten Kundenschlangen vor Geschäften gar nicht erst zu reden.