Grasser, die lebende Unschuldsvermutung

Im Fall Buwog geht es nicht nur um ein paar Millionen Euro, sondern auch um die Glaubwürdigkeit der Justiz.

Die Pose der verfolgten Unschuld steht ihm nach wie vor gut. Karl-Heinz Grasser, inzwischen auch schon 41 Jahre alt, kann immer noch dreinschauen wie ein zu Unrecht des Kerzendiebstahls beschuldigter Firmling: Gar nix hat er angestellt, der brave Bub. Die anderen behaupten das nur, weil er gescheiter, hübscher, talentierter und insgesamt besser ist als sie. So einer wird natürlich reihum beneidet, und deshalb versuchen die kleinen Loser, ihm etwas anzuhängen.

Grasser ist mit dieser Strategie lang sehr gut gefahren. Man muss nur das Gedächtnis in Betrieb setzen und sich daran erinnern, mit welch niedlichem Augenaufschlag der Mann einst seinen teuren Dienstwagen, die von der Industriellenvereinigung gesponserte Homepage, die fetten Vortragshonorare (samt einer dubiosen Sozialstiftung) sowie Gratisreisen nach Monte Carlo, St. Moritz und auf die Jacht von Julius Meinl verteidigte. Nichts von alledem hat ihm geschadet. Grassers Beliebtheitswerte blieben exzellent, sogar Ex-VP-Chef Wolfgang Schüssel, sonst kein großer Fan der Kärntner Schickeria, war bis zuletzt hingerissen vom Polit-Nachwuchs in der Himmelpfortgasse.

In der Affäre um den Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog) versucht es Grasser nun wieder mit den alten Talenten. Und bis jetzt funktioniert das tadellos. Seit Oktober vergangenen Jahres führt die Staatsanwaltschaft Wien Grasser (und einige andere Herrschaften aus dessen Bekanntenkreis) als Verdächtigen. Es geht um Amtsmissbrauch und Untreue. Doch während der Rest der Truppe bereits mehrfach einvernommen wurde, musste Grasser bis heute nicht aussagen. Hausdurchsuchungen und Kontoöffnungen gab es beim Ex-Finanzminister ebenfalls nicht. Die Verdachtsmomente reichten bis jetzt nicht aus, lässt die Staatsanwaltschaft immer wieder ausrichten. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bestätigte diese Einschätzung jüngst im „Kurier“: Man könne nicht „auf gut Glück in Grundrechte eingreifen“.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft im Umfeld der Buwog noch ein zweites Verfahren gegen Grasser eingeleitet. Wieder geht es um Untreue, dieses Mal bei der Auswahl der Investmentbank, die den Buwog-Verkauf abwickelte. Zwei Zeugen, die bestätigen, dass sich Grasser für den um vier Millionen Euro teureren Anbieter Lehman Brothers (bei dem ein guter Grasser-Bekannter arbeitete) eingesetzt habe, gibt es ebenfalls schon. Zu guter Letzt steht auch noch der Vorwurf der falschen Zeugenaussage im Raum. In einem von ihm selbst angestrengten Prozess gegen seinen ehemaligen Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht soll Grasser die Unwahrheit gesagt haben.

Reicht das jetzt? Nicht gleich für eine Hausdurchsuchung, aber wenigstens für eine kurze Einvernahme? Vielleicht in der Mittagspause? Eh nur, wenn das Wetter schlecht ist, damit Grasser auf keinen Badetag am Wörthersee verzichten muss?

Vielleicht steckt hinter der Vorgangsweise der Justiz im Fall Grasser ja eine geniale Strategie, die irgendwann in ein grandioses Finale münden wird. Aber falls nur der übliche Mix aus Personalnot, Überforderung und zu viel Respekt vor Expolitikern an den Verzögerungen schuld ist, wäre es höchste Zeit, das zu ändern.

Wenn es dafür nicht ohnehin schon zu spät ist. Für Grasser gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Aber sollte an dieser Vermutung nichts dran sein, hatte er alle Zeit der Welt, belastendes Material zu vernichten.


Grasser war einmal der Liebling der Nation. Bis heute ist er gern gesehener Gast in deutschen Talkshows, in denen er etwa über die drohende Pleite der Griechen doziert, die mögliche Rettung des Euro oder, besonders originell, die Ethik im Management. Er sieht nicht so aus, wie sich die „Kronen Zeitung“ den typischen Defraudanten vorstellt. Und er ist auch noch mit einer berühmten, reichen Frau verheiratet.

Das ist erfreulich für Grasser, doch es darf nicht dazu führen, dass die Justiz mit notwendigen Schritten auch nur eine Zehntelsekunde länger zögert als bei weniger attraktiven, nicht populären Normalverdächtigen.

Gerade weil sich Grasser so oft so geschickt aus unangenehmen Situationen gewunden hat, muss dieses Mal wirklich Klarheit geschaffen werden. Sonst schadet der Fall Grasser dem Land weit über ein paar möglicherweise zu viel bezahlte (Provisions-)Millionen hinaus. Ein Justizsystem, das Schlawinertum dieser Größenordnung nicht ordnungsgemäß abhandelt, kann sich gleich selbst abschaffen.

Anzeige wegen falscher Aussage Seite 17


rosemarie.schwaiger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2010)

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