Europarecht

Deutsche Verfassungsrichter verteidigen EuGH-kritisches Urteil

Hans Hochstöger
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Scheidender Gerichtspräsident Voßkuhle spricht von „guter Entscheidung für Europa", weiterer Richter betont, EU-Recht habe nicht unter allen Umständen Vorrang vor nationalem Recht. Zudem setzt es Kritik an „liberalen Eliten", die den Populismus begünstigten.

Der scheidende Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Andreas Voßkuhle, hat das kürzlich ergangene, nicht unumstrittene Urteil des Verfassungsgerichts zur Europäischen Zentralbank EZB bzw. gegen den Europäischen Gerichichtshof EuGH verteidigt: "Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Entscheidung für Europa eine gute Entscheidung ist, weil sie die Bindung an das Recht stärkt", sagte Voßkuhle der Wochenzeitung "Die Zeit" laut Vorabmeldung. Das werde sich "mittelfristig und langfristig zeigen".

Die Karlsruher Richter hatten vorige Woche das vom EuGH gebilligte Projekt zum Ankauf nationaler Staatsanleihen durch die EZB in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Es hieß, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht umfassend begründet und der EuGH das Vorgehen nicht ausreichend geprüft habe. Sie stellten deshalb kompetenzwidrige Beschlüsse fest, die auch das demokratische Prinzip verletzten.

Das Urteil ist vor allem deshalb so aufsehenerregend, weil der EuGH laut den Unionsverträgen und aller bisheriger Judikatur die höchste Instanz in EU-Rechtsfragen ist und sich sogar nationale Höchstgerichte ihm zu beugen haben. Dass sich Karlsruhe offen über eine Entscheidung des EuGH hinwegsetzt, wird teils als Affront gesehen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schloss sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht aus.

„Kompetenzüberschreitungen von EU-Institutionen"

Gerichtspräsident Voßkuhle (56) widersprach in der "Zeit" der Auffassung, der Europäische Gerichtshof müsse immer das letzte Wort haben: "Nach unserer gefestigten Rechtssprechung und der Rechtssprechung vieler anderer Verfassungsgerichte der Mitgliedsstaaten der EU sind die Verfassungsgerichte legitimiert und verpflichtet, in seltenen Ausnahmefällen bei besonders gravierenden Kompetenzverletzungen der europäischen Institutionen einzuschreiten."

Laut Voßkuhle, der in Nordrhein-Westfalen aufwuchs, aber in Bayern Jus studierte und dort seine akademische Karriere startete, bedeutet das Urteil allerdings dennoch keinen Autoritätsverlust des EuGH: Es sei "völlig alltäglich, dass Gerichte nicht einer Meinung sind". Die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei "ein Beitrag zum Dialog".

Korrektur von Von-der-Leyen-Aussage

Auch der juristische Berichterstatter in dem Verfahren, Peter Michael Huber, verteidigte das Urteil und warnte vor falschen Interpretationen. "Die Kritiker haben entweder die Stoßrichtung nicht verstanden oder wollen sie nicht sehen", sagte Huber der "Süddeutschen Zeitung". Der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" sagte der Verfassungsrichter, ihn erstaunten "die Einseitigkeit und der eifernde Ton, der hier von manchen angeschlagen wird".

Huber wies Vorwürfe zurück, das Urteil schädige die europäische Rechtsordnung. Die EU sei kein Bundesstaat, "der sich aus eigener Kraft eine autonome Rechtsordnung mit unbedingter Geltung in den Mitgliedsstaaten geben könnte", sagte er. Der Satz von Kommissionspräsidentin von der Leyen, "das Europarecht gelte immer und ohne jede Einschränkung, ist, so gesehen, falsch". Huber warnt indes vor einem Vertragsverletzungsverfahren: „Das würde die Sache eskalieren, ohne dass die Bundesregierung adäquat antworten könnte", so der Verfassungsrichter der "SZ".

Kritik an „liberaler Elite"

Voßkuhle indes fand zu einem ganz anderen Thema im Gespräch mit der „Zeit" interessante Worte: Angesprochen auf den vielfach georteten Anstieg populistischer Strömungen meinte der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, dass eine „liberale Elite" daran durchaus mitverantwortlich sei. Diese Elite habe die „normalen Menschen" etwas aus dem Blick verloren. Viele Menschen hätten das Gefühl, mit ihren Problemen alleingelassen zu werden.

Mit „liberaler Elite" dürfte der Jurist jene meist akademisch gebildeten Schichten meinen, die sich tendenziell für besonders offen, fortschrittlich, weltgewandt, gesellschaftlich liberal, „engagiert" sowie „urban" halten, und die tendenziell links und Grün ticken, wie es umgekehrt auch seitens kritischer Stimmen oft definiert wird. Diese Eliten, so Voßkuhle, interessierten sich auch häufig vor allem für Menschen, die diskriminiert würden. Das sei ja an sich wichtig und richtig - aber darüber dürfe man „die große Mitte nicht aus dem Blick verlieren": Also jene, die nicht „offensichtlich" benachteiligt seien, sondern eher unter dem Radar ein normales Leben lebten.

(APA/AFP/red.)

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