Verbraucherschutz

Brüsseler Chaos um Geld-Zurück-Recht für Reisende

BERLIN Hauptstadt 29.04.2020 Flughafen BERLIN TEGEL Flughafengesellschaft beantragt Tegel-Schlieszung Wegen der Corona-K
BERLIN Hauptstadt 29.04.2020 Flughafen BERLIN TEGEL Flughafengesellschaft beantragt Tegel-Schlieszung Wegen der Corona-Kimago images/Camera4
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Das geltende Recht ist klar: bei Absage einer Reise hat der Kunde einen Anspruch auf Rückzahlung des Preises. Mindestens zwölf Mitgliedstaaten bringen ihre Bürger jedoch um dieses Recht. Innerhalb der Kommission herrscht Verwirrung darüber, was nun zu tun ist.

Drei EU-Kommissare widersprachen sich am Mittwoch in der Frage, ob die Mitgliedstaaten Reisende um ihr Recht auf Rückerstattung der Kosten ihrer wegen der Pandemie abgesagten Reisen bringen. Zunächst erklärte Margrethe Vestager, Vizepräsidentin und für Wettbewerbspolitik zuständig, dass die Kommission aus diesem Grund Vertragsverletzungsverfahren gegen ein Dutzend Mitgliedstaaten einleite: „EU-Verbraucher haben ein Recht auf eine Erstattung in bar. Punkt. Mit heutigem Tag werden Briefe an jene Mitgliedstaaten verschickt, welche diese Vorschriften missachten.“

Tags zuvor hatte ein Kommissionsbeamter gegenüber Brüsseler Korrespondenten erklärt, laut Ermittlungen der Kommission würden derzeit zwölf EU-Staaten im Widerspruch zum geltenden Recht Gutscheine anstelle der Rückerstattung der Reisekosten verordnen. Eine unbestimmte weitere Zahl von Staaten würde diese Praxis von Fluggesellschaften und Pauschalreiseunternehmen stillschweigend hinnehmen. Vestager zufolge würde es sich bei diesen Briefen also um jene Aufforderungsschreiben handeln, mit denen die Kommission die Mitgliedstaaten um die Gründe für ihr mutmaßlich rechtswidriges Tun ersucht: der formal erste Schritt eines Prozesses, der vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) enden kann.

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