Beschluss

Indexierung der Familienbeihilfe: EU-Kommission klagt Österreich an

Die Bürotürme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.
Die Bürotürme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.imago images/imagebroker
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Die Europäische Kommission ist mit den Begründungen der Bundesregierung unzufrieden und ruft den EuGH an.

Ein Herzensprojekt der türkis-blauen Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz landet bereits zum zweiten Mal vor dem Gerichtshof der EU (EuGH): Die Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder, die in anderen EU-Staaten leben, deren Eltern aber in Österreich arbeiten und ins System einzahlen. Die Europäische Kommission beschloss am Mittwoch, die Republik vor den Luxemburger Hof zu zitieren, wie „Die Presse“ vor der Veröffentlichung dieses Beschlusses am Donnerstag erfuhr. Schon Mitte April hatte das Bundesfinanzgericht ein Vorabentscheidungsersuchen in dieser Frage an den EuGH gerichtet.

Schon unter Präsident Jean-Claude Juncker wies die Kommission dieses österreichische Gesetz unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des EuGH als unionsrechtswidrig zurück. Die damalige Bundesregierung ließ sich jedoch davon nicht beeindrucken; die damalige Familienministerin Juliane Bogner-Strauß reiste eigens nach Brüssel, um vor deutschsprachigen Korrespondenten für die Richtigkeit ihrer Sichtweise zu werben.

Angekündigte Einsparung viel geringer

Vor allem in Österreichs süd- und osteuropäischer Nachbarschaft stößt die Indexierung an die statistischen Lebenshaltungskosten am Aufenthaltsort der Kinder auf großen Unmut. De facto bedeutet sie nämlich teils empfindliche Kürzungen der Familienbeihilfe für Kinder, deren Eltern - vor allem Mütter - in Österreich schlecht bezahlter Arbeit als Altenpfleger nachgehen. Ihnen wurden die geringen Löhne oft damit schmackhaft gemacht, dass sie ja angemeldet würden, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlten, und somit Anspruch auf die Familienbeihilfe hätten.

Die damalige Bundesregierung erklärte, die Indexierung werde jährliche Einsparungen von 114 Millionen Euro bewirken. Diese dürften bei Weitem nicht erreicht werden. Im Februar erklärte die aktuelle Familienministerin, Christine Aschbacher, in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Neos, dass 62 Millionen Euro eingespart worden seien. Doch am Dienstag sorgte sie im Budgetausschuss des Nationalrates für Verwirrung, als sie erklärte, diese 62 Millionen Euro spiegelten nicht das konkrete Einsparungsvolumen wider. Neue Zahlen konnte sie nicht nennen.

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