Der Hygieneleitfaden für die Gemeinderatswahlen im Juni steht fest. Ab dem 15. Mai können die Steirer Wahlkarten beantragen.
Die steirische Landesregierung hat am Donnerstag in ihrer Sitzung die neuen Hygienemaßnahmen für den 28. Juni, den Ersatzwahltag für die Gemeinderatswahlen, beschlossen: Der Leitfaden dient den Wahlbehörden als Grundlage für ihre Sicherheitsvorkehrungen. Ab Freitag, 15. Mai, können wieder Wahlkarten bei den Gemeindeämtern beantragt werden - schriftlich oder mündlich.
Die Wahlkarten können schriftlich bis 24. Juni beantragt werden, bis 26. Juni, zwölf Uhr ist auch noch die mündliche Beantragung möglich. Die Möglichkeiten der Stimmabgabe sind daher neben dem klassischen Urnengang die Briefwahl oder mittels Wahlkarte in einer Wahlbehörde. Die Auszählung der Briefwahlkarten ist am 28. Juni nach Schließung des letzten Wahllokales in der Gemeinde.
Kugelschreiber mitnehmen
Den Kommunen wird freigestellt, die Wahlzeiten zu ändern - und im Fall des Falles sogar das Wahllokal, wenn das eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus verhindert. Die Wähler bekommen über ihren Wahlort und über die Wahlzeiten wieder eine amtliche Wahlinformation. Zusammen mit dem Gesundheitsministerium, der Landessanitätsdirektion sowie dem Gemeinde- und dem Städtebund wurde der neue Hygieneleitfaden ausgearbeitet. Er sieht verschiedene Maßnahmen vor, die sowohl die Wähler als auch die Wahlbeisitzer betreffen.
Die Wahlbehörden haben zum Beispiel dafür zu sorgen, dass nur so viele Personen in das Wahllokal eingelassen werden, dass die Abstandsregel von einem Meter sicher eingehalten werden kann. Vor dem Eingang sollen Wähler sich die Hände desinfizieren können. Im Gebäude sollen alle zu jedem Zeitpunkt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jeder Wähler soll das eigene Schreibgerät in die Wahlzelle mitnehmen oder bekommt einen Einwegkugelschreiber. Die Tisch- und Stehpultflächen in der Wahlzelle sowie die Wahlurne sollen in kurzen zeitlichen Abständen desinfiziert werden.
Wahlbehörde stellt Mittel zur Verfügung
Den Wahlbeisitzern wird empfohlen, den amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung nicht selbst in die Hand zu nehmen, sondern der Wähler sollte ihn offen vorhalten. Direkt nach dem Urnengang soll das Wahllokal sofort wieder verlassen werden. Es wird empfohlen, einmal pro Stunde zu lüften. Außerdem sollen die Beisitzer sich keine Schreibgeräte teilen. "Das Berühren von Augen, Nase und Mund sollte vermieden werden, da Hände Viren aufnehmen und übertragen können. Sollte es zu einer Berührung kommen, so sind umgehend die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren", steht im Leitfaden.
Die Wahlbehörde hat Desinfektionsmittel, Mundnasenschutz sowie Einwegkugelschreiber und Einweghandschuhe zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollen Mistkübel mit Fußpedal und Müllsäcke mit Zugband verwendet werden.
(APA)