Corona-Regeln

Ein Meter Abstand, auch wenn der Politiker kommt

Bundeskanzler Sebastian Kurz im Kleinwalsertal
Bundeskanzler Sebastian Kurz im Kleinwalsertal (c) imago images/Nordphoto (nph / Hafner)
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Der Besuch des Kanzlers im Kleinwalsertal zeigt die Schwierigkeiten für künftige Wahlkämpfe auf. Darauf reagieren die Parteien im Wiener Wahlkampf und in der Steiermark.

Der Kanzler besucht das Kleinwalsertal, eine Menschenmenge empfängt ihn, und die Opposition ist empört. Denn die von der Regierung festgelegten Corona-Abstandsregeln wurden rund um den Besuch von Sebastian Kurz nicht eingehalten. Die Neos prüfen deswegen Anzeigen, die SPÖ spricht von „Skandalbildern“, und die FPÖ ortet in Kurz einen „Lebensgefährder“. Das Kanzleramt erklärte, dass man sich im Vorfeld und beim Besuch direkt um die Abstandsregeln bemüht habe. Aber diese seien von Bewohnern und Medienvertretern teilweise nicht eingehalten worden. Aber wie nahe darf man als Politiker der Bevölkerung eigentlich noch kommen? Und welche Regeln gelten für die Gemeinderatswahlkämpfe, die heuer in der Steiermark, in Vorarlberg oder in Wien anstehen?

Grundsätzlich sind Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Nun könnte man politische Veranstaltungen im Freien als Versammlung abhalten. Aber diesfalls müsste das Ereignis vorab bei der Behörde angemeldet werden, die dann bestimmte Vorschriften machen oder die Versammlung ganz untersagen kann.
Aber die Ein-Meter-Abstandsregel sei in allen Szenarien einzuhalten, erklärt Verfassungsjurist Karl Stöger von der Universität Graz im Gespräch mit der „Presse".

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