Corona-Bestimmungen

Leitlinien für Bäder: Zehn Quadratmeter Liegefläche pro Person

Die Presse/Fabry
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Die von der Bundesregierung herausgegeben Leitlinien liegen vor. In Hallenbädern gilt sechs Quadratmeter Wasserfläche pro Gast, Aufgüsse in der Sauna sind verboten.

Bäder dürfen am 29. Mai öffnen. Unter welchen Bedingungen dies geschehen soll, war jedoch bisher nicht klar. Nun hat das Gesundheitsministerium die lange erwarteten Leitlinien für eine schrittweise Öffnung herausgegeben. Die wichtigsten Inhalte:

Wie viele Personen eingelassen werden, entscheidet die Größe des Bades bzw. der Wasserfläche. In Freibädern muss 10 Quadratmeter Liegefläche pro Gast zur Verfügung stehen. In Hallenbädern gilt dies ebenso. Allerdings kann hier auch anders berechnet werden: Pro Person muss sechs Quadratmeter Wasserfläche zur Verfügung stehen.

Somit ist auch die Anzahl der Personen im Wasser in Hallenbädern geregelt. Hierbei muss ein Abstand von ein bis zwei Meter eingehalten werden. In einem Whirlpool darf höchstens jeder zweite Platz besetzt sein (hier gilt die Ein-Meter-Abstandsregel).

Legt man die Personenbegrenzung um, ergibt sich folgendes Bild: Im Gänsehäufel, dem größten Freibad Wiens, haben mit 333.000 Quadratmeter Fläche somit 33.000 Badegäste Zutritt. Das sind sogar etwas mehr als die tägliche Gästezahl von 30.000 Besuchern an Spitzentagen. Im Kongreßbad in Wien-Hernals mit etwa 40.000 Quadratmetern dürfte sich die Besucherzahl verringern. In Prä-Coronazeiten hatten hier etwa 7000 Gäste Platz.

Unterschiedliche Abstände in Pool und Teich

Bei „Kleinbadeteichen“ muss sogar drei bis vier Meter Abstand eingehalten werden. Wobei „kurzfristige Unterschreitungen“ offenbar erlaubt sind. Pro Person muss also eine Wasserfläche von 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Schwimmbadbetreiber sind verpflichtet, die Maximalzahl der im Wasser erlaubten Personen auszuschildern.

Hintergrund der unterschiedlichen Abstandsregelungen: Wird das Wasser aufbereitet und desinfiziert, werden Krankheitserreger zunichtegemacht, im Gegensatz zu Badeteichen, wo eine Infektion mit dem Coronavirus beim Baden nicht ausgeschlossen werden kann.

Auch auf einer Liegewiese und in Umkleidekabinen ist der „Babyelefanten"-Abstand von einem Meter in alle Richtungen einzuhalten. Liegen und Kästchen müssen vom Badbetreiber dementsprechend limitiert werden. In Innenräumen – etwa bei den Kassen, in Sanitär- und Umkleidebereichen – soll zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ausgenommen sind Feuchträume (Duschen und Schwimmhallen).

Kein Wedeln in der Sauna

Interessant wird es in der Sauna: Benützen Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, Sauna oder Dampfbad, müssen zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Und auch hier wieder:  ein Meter Abstand halten. „Von Aufgüssen und Wedeln ist abzusehen“, heißt es außerdem in den Leitlinien.

Auch für das Rutschen und Springen gibt es eine Empfehlung, zumindest in nicht desinfiziertes Wasser: Hier soll mindestens 30 Sekunden gewartet werden, „da ausgespülte Nasen-Rachen-Sekrete nach dem Aufprall“ ins Wasser gelangen. Eintrittskarten sollen vorab möglichst via Internet oder bei Vorverkaufsstellen gekauft werden. Nur wenige Karten sollen vor Ort vergeben werden müssen.

Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

Ob eine Infektion mit dem Coronavirus beim Baden möglich ist, ist aufgrund fehlender Datenlage „nicht sicher bekannt", schreiben die  Hygieneexperten des Gesundheitsministeriums. Dennoch schätzen sie das Infektionsrisiko beim Einhalten ihrer Empfehlungen als „gering“ ein. Maßnahmen wie die Beschränkung der Personenzahl müssten „mit zunehmendem Wissen“ angepasst werden.

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