Behörde hatte zu Unrecht 600 Euro Buße gegen einen Mann verhängt.
Wien. Auch wenn die Regierung und viele Medien es lange Zeit anders kommunizierten: Privatbesuche waren trotz der Coronaregeln stets erlaubt. Und man durfte immer aus jedem Grund außer Haus gehen. Das stellt nun das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich klar.
In der Entscheidung, auf die der Wiener Rechtsanwalt Florian Horn auf Twitter verwies, geht es um einen Mann, der mit 600 Euro Strafe belegt worden war. Er war am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familie gefahren. Die Bezirkshauptmannschaft Tulln wollte ihn strafen. „Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot“, erklärte aber nun das Gericht. Und man habe den öffentlichen Raum aus jedem Grund betreten dürfen, also auch, um zu anderen Wohnungen zu gelangen. Die Strafe wurde gekippt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.05.2020)