Familienbeihilfe

Finale in Luxemburg für türkis-blaues Projekt

Die Indexierung der Familienleistungen, des Kinderabsetzbetrags und der einschlägigen Steuervorteile stehe im Widerspruch zu zwei EU-Gesetzen, argumentiert die Kommission.
Die Indexierung der Familienleistungen, des Kinderabsetzbetrags und der einschlägigen Steuervorteile stehe im Widerspruch zu zwei EU-Gesetzen, argumentiert die Kommission.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Knüpfung der Leistung für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenskosten landet vor dem Gerichtshof der EU.

Brüssel/Wien. Ein Schlüsselprojekt der türkis-blauen Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz landet bereits zum zweiten Mal vor dem Gerichtshof der EU (EuGH): die Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder, die in anderen Unionsstaaten leben, deren Eltern aber in Österreich arbeiten und ins System einzahlen. Die Europäische Kommission beschloss, die Republik vor den Luxemburger Hof zu zitieren. Schon Mitte April hatte das Bundesfinanzgericht in Wien ein Vorabentscheidungsersuchen in dieser Frage an den EuGH gerichtet.

Die Indexierung der Familienleistungen, des Kinderabsetzbetrags und der einschlägigen Steuervorteile stehe im Widerspruch zu zwei EU-Gesetzen, argumentiert die Kommission. Erstens verstoße sie gegen die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und Grundsätze der Gleichbehandlung und des Verbots von Wohnortklauseln. Geldleistungen dürften nicht allein darum gekürzt werden, weil die Bezieher oder ihre Familienmitglieder im Ausland leben. Das Argument der türkis-blauen Regierung, an dem die heutige Familienministerin, Christine Aschbacher, namens der ÖVP festhält, nämlich die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten, sei „für die Gewährung einer Leistung nicht ausschlaggebend, da diese als Pauschalbetrag ohne Bezug zu den tatsächlichen Unterhaltskosten für ein Kind ausbezahlt wird“. Zudem würde die Republik selbst keine Indexierung für Personen anwenden, „die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiten und deren Kinder ebenfalls in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben“.

Nachteil für Altenpfleger

Zweitens verstoße Österreich gegen jene Verordnung, welche den Grundsatz der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten hinsichtlich sozialer und steuerlicher Vergünstigungen vorschreibt. Hier kratze Österreich an einem der Grundpfeiler des Binnenmarkts, nämlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

De facto bedeutet die Indexierung empfindliche Kürzungen der Familienbeihilfe für Kinder, deren Eltern – vor allem Mütter – in Österreich schlecht bezahlter Arbeit als Altenpfleger nachgehen. Ihnen wurden die geringen Löhne damit schmackhaft gemacht, dass sie Anspruch auf Familienbeihilfe hätten.

Für die Grünen ist dieses Thema delikat. In der Opposition kritisierten sie das Vorgehen. Doch im Regierungsabkommen mit der ÖVP findet sich kein Wort dazu. „Ich habe immer begrüßt, wenn der europäische Gerichtshof da zu einer Entscheidung kommt“, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Donnerstag. „Wir merken an den Pflegerinnen in der 24-Stunden-Betreuung, dass sie eine enorme Bedeutung für unser Betreuungssystem haben, sonst würden ja keine Bahnverbindungen neu organisiert werden. Aus meiner Position hab ich nie ein Geheimnis gemacht, ich glaube,  dass man mit den Betroffenen fair umgehen muss.“

Offen ist, wie der EuGH mit den beiden Verfahren, die mehr als ein Jahr dauern dürften, vorgeht. Nur gleichartige Verfahren dürfen verbunden werden. Doch Vorabentscheidungsersuchen und Vertragsverletzungsverfahren dienen verschiedenen Zwecken. Gegenüber der „Presse“ hieß es aus Luxemburg, es sei möglich, sie in gewissem Maß parallel zu führen, etwa in Form einer gemeinsamen mündlichen Verhandlung. „Gerichtspräsident Koen Lenaerts könnte beide Verfahren derselben Kammer zuweisen, oder demselben Berichterstatter“, nannte der Europarechtler Andreas Orator von der Wirtschaftsuniversität Wien verfahrensökonomische Möglichkeiten. „Und Schlussanträge sind nicht zwingend, man könnte einen solchen also im zweiten Verfahren weglassen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.05.2020)

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