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Corona-Verdachtsfälle: Notfallpläne für die Schulen

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Werden Schulen beim ersten Corona-Verdachtsfall wieder geschlossen? Zwei Checklisten regeln das Vorgehen.

Wien. Die Straße wurde abgeriegelt, die Polizei war im Großeinsatz und das Schulgebäude durfte vorübergehend nicht mehr verlassen werden: So wurde damals, am 26. Februar dieses Jahres, auf den ersten Corona-Verdachtsfall an einer Schule in Österreich reagiert. Bestätigt hat er sich nicht. Die Lehrer des Gymnasiums Albertgasse in der Wiener Josefstadt wurde negativ getestet. Zwei Tage später hat es dann aber tatsächlich den ersten Corona-Fall an einer Schule gegeben.  Das könnte auch nun, wenn die Schulen öffnen, jederzeit wieder passieren. Werden die Schulen dann sofort wieder schließen?

Einfach ist das nicht zu beantworten. Das Bildungsministerium hat dafür bereits vor der Schließung der Schulen Mitte März zwei Checklisten vorgelegt – eine gilt im Fall, dass die Verdachtsperson in der Schule anwesend ist, die andere im Fall, wenn die Person zu Hause ist. Das erste Szenario ist komplexer. Die Verdachtsperson muss „sofort in einem eigenen Raum untergebracht“ werden. Bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals darf niemand das Gebäude verlassen. Der Direktor muss unverzüglich die Hotline „1450“ anrufen und hat die Eltern zu verständigen. Alle wichtigen Entscheidungen – also ob getestet wird, welche Personen zur Abklärung in der Schule bleiben müssen – trifft die Gesundheitsbehörde.

Der Direktor hat zu dokumentieren, mit wem der oder die Betroffene Kontakt hatte, dazu muss er Klassenlisten, Lehrkraftslisten, Stunden- und Raumpläne zur Verfügung stellen. Bestätigt sich der Krankheitsfall, liegt die Entscheidung ebenfalls bei der Gesundheitsbehörde. Sie kann die Schließung, Desinfektion oder Quarantäne anordnen.

Schließung nicht ausgeschlossen

Tritt ein Verdacht bei Schülern oder Lehrern auf, die sich zu Hause befinden, ist ebenso die Nummer „1450“ zu rufen. Danach gilt es die Schule zu informieren. Auch hier müssen die Gesundheitsbehörde und die Bildungsdirektion eingebunden werden. Die Kontaktlisten, Stundenpläne etc. müssen auch in diesem Fall übermittelt werden. Die Letztentscheidung liegt wieder bei der Behörde. Eine Schulschließung ist auch in dem Fall nicht ausgeschlossen. (j. n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.05.2020)

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