Der Rechtswissenschaftler Nikolaus Krausler verglich das Erbrecht in Österreich, Deutschland und Frankreich, wo der Schutz der eigenen Familie unterschiedlich geregelt ist.
Schon in der Schule war Nikolaus Krausler klar, für welches Studium er sich entscheidet: „Ich fand es interessant, dass man in unserer Gesellschaft täglich mit juristischen Regeln konfrontiert ist. Da es in der Schule aber keine Fächer gibt, die das behandeln, wollte ich Jus studieren.“ Daher inskribierte er an der Uni Salzburg Rechtswissenschaften und hat sich Zeit seiner Ausbildung besonders für die Wissenschaft im Recht interessiert. „Vor allem mein Diplomarbeitsbetreuer Johannes Michael Rainer, der auch mein Doktorvater wurde, hat mich motiviert, wissenschaftlich tätig zu sein“, sagt Krausler, der 2019 den Dissertationspreis für Geisteswissenschaften der Uni Salzburg und des Rotary Clubs erhielt.
Er wählte für seine Forschungen das Erbrecht: „Weil es in alle Lebensbereiche hineinspielt.“ Jeder Mensch muss sich im Laufe seines Lebens Gedanken machen, was mit seinem Eigentum einmal passieren wird, wenn er nicht mehr ist. Und die meisten Menschen kommen in Kontakt mit dem Erbrecht, wenn ein Angehöriger stirbt oder einem sonst jemand etwas vererbt. In der Dissertation spezialisierte sich Krausler auf das Pflichtteilsrecht und darin auf die Schenkungsanrechnung. Sie wird relevant, wenn ein Erblasser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt hat und Kinder oder Gatten, denen Pflichtteile zustehen, die verschenkten Vermögensteile anfechten.