Fristenlauf

Wie man noch schnell der Corona-Strafe entkommt

Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Corona-Maßnahmen.
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Corona-Maßnahmen.APA/HANS KLAUS TECHT
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Es war immer erlaubt, Freunde zu besuchen. Und wegen des verlängerten Fristenlaufs endet die Einspruchfrist für ältere Strafverfügungen erst am heutigen Freitag.

Man durfte immer aus jedem Grund auf die Straße gehen. Und zu jeder Zeit war es auch erlaubt, Personen in Privathaushalten zu besuchen. Diese beiden Punkte hielt das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich in einem Erkenntnis fest (die gegen eine Mann verhängte Strafe wurde gekippt, „die Presse“ berichtete). Aber was soll man machen, wenn man trotzdem inmitten der Corona-Krise bestraft wurde? Selbst, wenn es schon mehrere Wochen her ist, dass die Strafe im Postkasten landete, kann man ihr entkommen. Dafür muss man aber noch am heutigen Freitag handeln und Folgendes tun.

In den meisten Fällen wird es sich um eine Strafverfügung handeln. Und dann hat man eigentlich nur eine 14-tägige Frist, um dagegen Einspruch zu erheben. Aber die Covid-Gesetze sehen auch vor, dass der Fristenlauf bis zum 1. Mai unterbrochen war, erklärt Christian F. Schneider, Partner bei bpv Hügel Rechtsanwälte und Privatdozent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien. Also selbst wenn eine Strafe im März ausgeprochen wurde, könne man diese noch im Laufe des heutigen Freitags (15. Mai) bekämpfen, sagt der Jurist zur „Presse“.

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