Recht

UNO: Feuerwehrfrau in Italien wegen geringer Größe diskriminiert

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Weil eine nur 1,61 Meter große Frau nicht in die Berufsfeuerwehr übernommen wurde, hat der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf Italien wegen Ungleichbehandlung verurteilt.

Der Menschenrechtsausschuss der UNO in Genf hat ein interessantes Urteil gefällt: Er forderte am Freitag von Italien Entschädigung für eine Frau, die sich als Mitarbeiterin der Berufsfeuerwehr wegen ihrer geringen Körpergröße - 1,61 Meter diskriminiert fühlt. Sie sei deswegen nach Jahren der Mitarbeit als Freiwillige der Feuerwehr von der Übernahme in den regulären Dienst als Berufsfeuerwehrfrau ausgeschlossen worden.

Der Hintergrund: Die Frau, deren Name nur als E. G. angegeben wird, war 1999 in der Region Latium, der Gegend um Rom, ins Freiwilligenkorps der Berufsfeuerwehr eingetreten. 2007 suchte sie um Übernahme in den regulären, besser entlohnten Berufsfeuerwehrdienst an. Das wurde ihr verweigert, unter Hinweis auf die Regel, wonach Berufsfeuerwehrleute eine Mindestgröße von 1,65 Meter haben müssen. Diese Schranke ist vom Geschlecht unabhängig und wird durchaus sachlich argumentiert, etwa mit von der Statur abhängiger Kapazität für Körperkraft.

G. zog vor Gericht und behauptete, durch diese Regel, die eigentlich nichtdiskriminierend scheint, faktisch doch diskriminiert worden zu sein. Ihre Begründung: Statistisch gesehen seien italienische Männer 1,75 Meter groß, Frauen 1,61 Meter. Daher würden im Schnitt faktisch viel mehr Frauen von der Berufsfeuerwehr ausgeschlossen als Männer. Und es gebe keine Rechtfertigung für unterschiedliche Mindestgrößen für Freiwillige- und Berufsfeuerwehrleute, da diese doch in der Praxis oft die selben Jobs verrichteten.

Mittelbare Diskriminierung

G. verlor mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht von Latium, dann vor dem Staatsrat. Sie rief 2016 den UN-Mnschenrechtsauschuss an. Und dieser befand nun im Rahmen eines 18-köpfigen Komitees, dass angesichts der Datenlage zu den Durchschnittsgrößen tatsächlich eine mittelbare Diskriminierung vorliege, wenn die Mindestgröße von 1,65 Meter deutlich über dem statistischen Mittel für Frauen (1,61) liege, sagte der israelische Völkerrechtler Yuval Shany, Mitglied des Komitees.

Italien solle sicherstellen, dass die Mindesterfordernisse für die Anstellung im öffentlichen Dienst „notwendig" und „verhältnismäßig" sind, und dass sich hinter vordergründig neutralen Regeln nicht faktische Ungleichheiten verbergen würden, so Shany

Der UN-Menschenrechtsausschuss (Ausschuss für bürgerliche und politische Rechte) in Genf ist nicht zu verwechseln mit dem politisch umstrittenen UN-Menschenrechtsrat ebenfalls in Genf. Er besteht aus 18 Mitgliedern, die unabhängige Fachleute sind (in der Regel Juristen). Aktueller Vorsitzender ist der ägyptische Jurist und Diplomat Ahmed Amin Fathalla, die übrigen 17 Mitglieder stammen aktuell unter anderem aus Deutschland, Griechenland, Chile, Paraguay, Japan und Tunesien.

(APA/DPA)

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