Von der Coronakrise gebeutelte Unternehmen sollen bald Zuschüsse zu ihren Fixkosten beantragen können. Ein inzwischen vorliegender Verordnungsentwurf enthält einige Klarstellungen.
Wien. Ab 20. Mai soll es für von der Coronakrise betroffene Unternehmen möglich sein, einen Fixkostenzuschuss zu beantragen. Inzwischen gibt es dazu einen – am Freitag noch nicht in Kraft gesetzten – Richtlinienentwurf des Finanzministeriums. Gegenüber den ursprünglich angedachten Förderbedingungen enthält er einige Änderungen und Klarstellungen.
► Fixkosten. Die Regelung, was unter die Fixkosten fällt, ist nun weniger eng gefasst. Neben der Geschäftsraummiete nennt der Entwurf ausdrücklich auch die Pacht; die Einschränkung auf Fälle, in denen keine Minderung möglich war, ist weggefallen. Und beim Zinsaufwand für Kredite oder bei sonstigen vertraglichen Zahlungspflichten ist eine allfällige Stundung kein Ausschlussgrund mehr. Wohl aber muss das Unternehmen zumutbare Maßnahmen setzen, um die durch den Zuschuss zu deckenden Fixkosten zu reduzieren (Schadensminderungspflicht).