Rechtspanorama

Zu langsame Übersetzerin verlor Befugnis

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verlust der Vertrauenswürdigkeit.

Wien. Personen, die bei Gericht Fremdsprachen übersetzen, können ihre Eigenschaft als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher verlieren, wenn sie nicht pünktlich liefern. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung bestätigt.

Eine Dolmetscherin für Italienisch und Französisch, die seit 1987 in der Dolmetscherliste eingetragen gewesen war, hatte für Wiener Gerichte gearbeitet. Zu langsam: Anlässlich ihrer Rezertifizierung bemängelte eine Staatsanwältin, dass sie 2018 trotz dreimaliger Urgenz vier Monate zu spät geliefert hätte; auch das Handelsgericht Wien erhielt 2019 eine Übersetzung trotz Ermahnung um mehrere Wochen verspätet.

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