Rechtspanorama

Bub rammte Skifahrerin: Vater schuldlos

Der Oberste Gerichtshof sieht die Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Wien. Völlig unschuldig in eine Kollision auf der Skipiste verwickelt zu sein, bedeutet nicht unbedingt, dass jemand anderer Schuld an den Folgen trägt. Das zeigt der Fall einer Skifahrerin, die von einem damals achtjährigen Buben gerammt und verletzt worden ist. Die Frau klagte den Vater, der mit seinem Sohn unterwegs gewesen war, ohne Erfolg.

Steilstück auf blauer Piste

Der Unfall passierte auf einer blauen Piste, wie sie der Bub nach Auskunft seines Skilehrers bereits befahren konnte. An einer Stelle war der Hang aber auf der linken Seite steiler und ziemlich stark vereist, und unglücklicherweise konnte der junge Skifahrer infolge eines Fahrfehlers oberhalb dieses Abschnitts nicht nach rechts ausweichen, wo die Abfahrt flacher verlaufen ist. Vielmehr geriet er genau in diese Passage.

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