Pflichtverletzung

Richter schickte private Dienstmails: VwGH für strengere Strafe

Blick auf den Verwaltungsgerichtshof
Blick auf den Verwaltungsgerichtshof (c) Clemens Fabry, Presse
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Wiener Verwaltungsrichter wollte Anliegen seiner Lebensgefährtin mehr Nachdruck verleihen. Schuldeinsicht hatte er aber keine.

Wien. „Ein solches Verhalten ist schon als beleidigend, nicht bloß rechtlich und sachlich inkorrekt zu bezeichnen.“ So apodiktisch urteilte ein Mitglied des Landesverwaltungsgerichts Wien in einem E-Mail darüber, wie seine Lebensgefährtin in einem Fitnessclub behandelt worden war. Gerichtet war das Schreiben an den Club, dessen Franchisezentrale sowie den Verein für Konsumenteninformation, und am Ende stand, wiewohl es sich um eine Privatsache handelte, die Dienstsignatur des Richters samt Adresse des Gerichts.

Die Korrespondenz, zu der noch weitere E-Mails gehörten, sollte dem Wunsch der Lebensgefährtin Nachdruck verleihen, den Fitnessclub ohne Zusatzkosten zu verlassen. Sie ist schon vier Jahre her, und doch steht bis heute nur fest, dass der Richter gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. Hingegen ist noch immer offen, welche Strafe angemessen ist.

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