Hitze, Schweiß: Richter ohne Talar

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THEMENBILD: VERHANDLUNGSFREIE WOCHE BEI GERICHT(c) APA/ROLAND SCHLAGER (Roland Schlager)
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Grasser erwirkt Schuldspruch, zu kleiner Gerichtssaal wird zum Backofen.

WIEN. Wien, gefühlte 40 Grad, die Frisur hält, der Anzug sitzt. Aber das gilt nur für Karl-Heinz Grasser. Obwohl: Selbst er tupft sich regelmäßig den Schweiß vom Gesicht und fächert sich mit einem Schriftstück Luft zu. Der Saal 306 des Straflandesgerichts Wien ist mit 13 fixen Plätzen und einem Dutzend zusätzlich hineingepferchter Stühle nicht nur viel zu klein – er kommt auch ohne jede technische Errungenschaft, wie etwa eine Klimaanlage, aus. So gerät der letzte Akt des Prozesses, den Grasser gegen seinen früheren Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht anstrengt, zur Hitzeschlacht.

Am Ende triumphiert Privatankläger Grasser. „Es befriedigt mich natürlich, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat“, sagt er im Rahmen einer Pressekonferenz im Anschluss an die unter Sauna-Bedingungen getroffene Entscheidung von Richter Gerald Wagner. Und: „Ein unabhängiges Gericht kam zu einem objektiven Urteil.“ Dieses lautet: Ramprecht, der die Privatisierung der Buwog-Wohnungen, damals unter Grasser als Finanzminister, im Magazin „profil“ als abgekartetes Spiel bezeichnet hatte, wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Höhe: 3600 Euro.

Denn, so das Gericht, Ramprecht habe durch diese Aussage Grasser eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt – eines Verhaltens, das geeignet sei, den Exminister in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen. Kurzum: Der Tatbestand der üblen Nachrede sei erfüllt. Nur in einem untergeordneten Punkt, nämlich bei der Frage, ob und wie Grasser die den Deal begleitende Bank, Lehman Brothers, bestimmt habe, ergeht ein Freispruch. Hier meint der Richter, wenn man Grasser nachsage, er habe sich für Lehman entschieden, so sei dies keine üble Nachrede.

Außerdem wird „profil“ zu 1500 Euro Entschädigung an Grasser verurteilt. Und die Veröffentlichung des Urteils wird angeordnet. „Die journalistische Sorgfalt wurde nicht gewahrt“, sagt der Richter. Die gesamte Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ramprecht-Anwalt Michael Pilz meldet sofort volle Berufung an.

Noch vor dem Schuldspruch versucht Pilz alles, um eine Verurteilung zu verhindern. Ramprecht sei ein Whistleblower (Aufdecker interner Missstände, Anm.), es dürfe Grasser nicht gelingen, so jemandem „den Mund zu stopfen“.

Sich zu konzentrieren fällt Prozessbeteiligten und Zuschauern (viele Beobachter müssen mangels Sitzplätzen dicht gedrängt und völlig nass geschwitzt stehen) schwer. Nicht nur wegen der großen Hitze, deren Eindringen auch Jalousien und Vorhänge nicht verhindern können, sondern auch wegen der vielen Fächer: Praktisch pausenlos sind Prozessteilnehmer damit beschäftigt, mit Papieren kühlere Luft zu erzeugen. Der Richter, der anfänglich noch tapfer (und pflichtgemäß) schwarzen Talar trägt, gibt bald auf und spricht für die Herren eine offizielle Sakko-Ablege-Genehmigung aus.

Ramprecht: Heute Einvernahme

Grasser und auch dessen Medienanwalt Michael Rami bewahren dennoch die Etikette. Und tragen ihre Anzüge weiter komplett. Zusätzlicher Grund zum Schwitzen ist jedenfalls nicht gegeben, zumal der von Pilz gestellte Antrag, die Grasser-Konten zu öffnen, vom Gericht abgewiesen wird. Auch etliche andere Anträge, etwa auf Einvernahme weiterer Zeugen, werden abgeschmettert. Apropos Kontenöffnung. Später, bei der Pressekonferenz, sagt Anwalt Manfred Ainedter, der ebenfalls für Grasser in den Ring steigt: „Kontenöffnung: no problem. Wir haben keine Geheimnisse.“ Eine Fortsetzung der Causa Buwog gibt es schon heute, Freitag: Ramprecht wird vom Staatsanwalt einvernommen. Wann Grasser an der Reihe ist, steht noch nicht fest. Wie sagt doch Anwalt Pilz an Grassers Adresse pointiert? „Es gilt die Unschuldsvermutung.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2010)

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