EU-Arbeitskräfte nach Brexit

Britisches Unterhaus beschließt Ende der Freizügigkeit

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Ab Jänner 2021 sollen Arbeitskräfte aus der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nicht mehr freien Zugang zum britischen Arbeitsmarkt haben.

Dreieinhalb Monate nach dem Brexit hat das britische Unterhaus das Gesetz zur Beendigung der Freizügigkeit für europäische Arbeitskräfte verabschiedet. Der Gesetzentwurf wurde am Montagabend mit den Stimmen der konservativen Mehrheit gebilligt. 351 Abgeordnete stimmten für die Vorlage, 252 dagegen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab Jänner 2021 Arbeitskräfte aus der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nicht mehr freien Zugang zum britischen Arbeitsmarkt haben. Großbritannien war am 31. Jänner nach 47 Jahren Mitgliedschaft aus der EU ausgetreten. Bis Jahresende läuft jedoch eine Übergangsphase, in der das Land noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleibt. Die EU-Regeln gelten bis dahin weiter.

„Tragfähiger, fairer und einfacher"

Welche Kriterien ab dem 1. Jänner 2021 für die Zuwanderung europäischer Arbeitskräfte nach Großbritannien gelten sollen, wird in dem Gesetzentwurf nicht präzisiert. Die Regierung von Premierminister Boris Johnson hatte jedoch bereits im Februar ein Punktesystem präsentiert, das Arbeitskräften mit besonderen Qualifikationen den Vorzug gibt.

Innenministerin Priti Patel sagte am Montag, das neue Zuwanderungssystem werde "tragfähiger, fairer und einfacher" sein. Es werde eine "wesentliche Rolle" bei der Genesung der britischen Wirtschaft von den Folgen der Coronavirus-Pandemie spielen.

(APA/AFP)

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