Wo ist mein Gewehr? Mann durfte sich irren

Niederösterreicher war von einem Diebstahl ausgegangen.

Wien. In der Aufregung, in die man durch einen Einbruch versetzt wird, dürfe man sich schon einmal irren. Das meint der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zugunsten eines Mannes, der nun doch seine Waffenbesitzkarte behalten darf.

Der Mann hat drei Wohnsitze. Als er nach einem Urlaub feststellte, dass in einen der Wohnsitze eingebrochen wurde, fand er diesen verwüstet vor. Der Niederösterreicher wähnte darauf zwei seiner Waffen als aus dem Tresor gestohlen. Der Täter wurde rasch gefasst, er gab aber an, nur eine Waffe mitgenommen zu haben. Darauf suchte das Einbruchsopfer in einem anderen Wohnsitz nach der anderen Waffe und fand sie in seinem dortigen Tresor vor.

Die Behörde wollte dem Mann die Waffenbesitzkarte entziehen, da er nicht wusste, wo seine zweite Waffe verwahrt war. Das Landesverwaltungsgericht stimmte zu. Der VwGH (Ra 2019/03/0158) aber befand, dass der Mann in Anbetracht der Umstände weiter als vertrauenswürdig gelte. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2020)

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