Richter ist wegen seines Pkws befangen

Jurist könnte von Urteil im Abgasskandal profitieren.

Wien. Können Richter befangen sein, wenn sie das gleiche Auto wie der Kläger fahren? Diese Frage musste rund um die Klage eines Mannes gegen einen Autohändler geklärt werden.

Es geht um die Aufarbeitung des Abgasskandals. Auch ein Richter des Obersten Gerichtshofs (OGH) hatte ein Fahrzeug gekauft, das sich als „abgasmanipuliert“ herausstellte. Der Jurist, der in dem Fall mitentscheiden sollte, machte eine Befangenheitsanzeige, damit seine Kollegen beurteilen, ob er den Fall bearbeiten darf. Der Richter erklärte, dass er „nach derzeitigem Wissensstand“ nicht plane, wegen seines eigenen Autos rechtlich vorzugehen. Gleichzeitig könne eine Entscheidung im Sinne des Klägers aber dafür sorgen, dass er zumindest theoretisch selbst noch Ansprüche erheben könne, meinte der Richter.

„Wegen des Präjudizcharakters höchstgerichtlicher Entscheidungen ist es in der konkreten Fallgestaltung nicht ausgeschlossen, dass das Stimmverhalten eines betroffenen Richters auch von eigenen Interessen geleitet sein könnte“, meinten die OGH-Kollegen (2 Nc 6/20k). Der Richter darf nicht mitentscheiden. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.05.2020)

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