Reform

Ungarn schafft Beamtenwesen im Kunst- und Kulturbereich ab

APA/Peter Kollanyi/MTI/
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Rund 20.000 Mitarbeiter etwa von Theatern, Orchestern und Museen gelten ab November als normale Angestellte. Gegen den Verlust des Status gibt es Widerstand, die Gewerkschaft will vor Gericht ziehen.

Der Beamtenstatus von Mitarbeitern im Kulturbereich in Ungarn wurde trotz massiver Proteste am Dienstag im Parlament ausgehebelt. Dabei wurde der von Zsolt Semjén, dem Chef der kleinen Regierungspartei Christdemokraten (KDNP) und Vizepremier eingebrachte Gesetzesentwurf mit 133 Ja- zu 62-Nein-Stimmen verabschiedet, berichtete die ungarische Nachrichtenagentur MTI.

Die Veränderung betrifft rund 20.000 Mitarbeiter von Museen, Archiven, Bibliotheken, Theatern, der Staatsoper in Budapest, großen Orchestern und anderen kulturellen-künstlerischen Einrichtungen. Der Beamtenstatus im Kulturbetrieb war 1992 eingeführt worden. Der jetzige Gesetzesentwurf hatte mit den Veränderungen in der Arbeitswelt in den vergangenen Jahrzehnten und dem Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit als Begründung für die Maßnahme argumentiert.

Das Gesetz tritt am 1. November in Kraft. Die Betroffenen sollen bis Juli  die konkreten Bedingungen ihrer neuen Beschäftigungsverhältnisse auf privatwirtschaftlicher Basis kennenlernen. Darunter wird übrigens auch eine Lohnerhöhung von sechs Prozent sein.

Das Ministerium für Humanressourcen hatte im Vorfeld erklärt, mit dem Ende des Beamtenstaus der Beschäftigten kultureller Institutionen und der Gehaltserhöhung komme "eine flexiblere, hinsichtlich der Veränderungen des Arbeitsmarktes anpassungsfähigere Arbeitsrechtsregelung" im kulturellen Sektor zustande.

Protest gegen Privilegienverlust

Proteste gab es jedoch seitens der Opposition, von Künstlern und der einschlägigen Gewerkschaften. Der Regierung wurde vorgeworfen, sie wolle ohne sozialen Konsens ganze Berufsgruppen um ihren Beamtenstatus bringen. Mit der Neuregelung würden auch Kündigungen erleichtert.

Die Gewerkschaft der Kulturschaffenden kündigte nach Parlamentsentscheid an, in der Angelegenheit das Verfassungsgericht anzurufen.

(APA)

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