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Strafen wegen privater Besuche: Land will Geld zurückzahlen

CORONAVIRUS: WIEN - KONTROLLMASSNAHMEN DER POLIZEI AM DONAUKANAL
CORONAVIRUS: WIEN - KONTROLLMASSNAHMEN DER POLIZEI AM DONAUKANALAPA/HANS KLAUS TECHT
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Niederösterreich sucht nach Gerichtserkenntnis kulante Lösung für ähnliche Fälle. Das Gesundheitsministerium kann den Richterspruch nicht nachvollziehen.

Zu jeder Zeit durfte man aus jedem Grund auf die Straße. Daher war es auch immer erlaubt, Freunde zu besuchen. Das hielt das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fest. Es gab einem Mann recht, der die von der Bezirkshauptmannschaft Tulln gegen ihn verhängte Strafe von 600 Euro nun nicht zahlen muss. Aber was ist mit Leuten, die in ähnlichen Fällen bereits Strafe gezahlt haben? Eine Recherche der „Presse“ zeigt: Während das für die strittige Verordnung verantwortliche Gesundheitsministerium hart bleibt, wollen die Länder Wien und insbesondere das vom Urteil hauptbetroffene Niederösterreich kulante Lösungen finden.

„Die Behörden in Niederösterreich werden bei gleich gelagerten Sachverhalten für eine Rückzahlung sorgen“, heißt es seitens des Landes. Etwas vorsichtiger sind die Signale aus dem Magistrat Wien: „Wenn sich jemand zu Unrecht bestraft fühlt, möge er sich an die jeweilige Behörde wenden“, wird betont. Dann werde man sich den Fall noch einmal ansehen. Für die Strafverfügungen sind in Wien die jeweiligen Magistratischen Bezirksämter zuständig. Ob in Wien aber überhaupt Personen wegen privater Besuche in der Zeit der Ausgangsbeschränkungen bestraft wurden, konnte man seitens des Magistrats nicht sagen. Um das zu überblicken, sei die Zahl der Anzeigen zu hoch.

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